Neuerungen im Baurecht: Das BGH-Urteil zu Mängelanzeigen und Vertragskündigungen gemäß der VOB

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VOB-Mängelanzeige und Kündigung des Bauvertrags

Bedeutsame Weichenstellungen durch den BGH. Das Baurecht ist einem ständigen Wandel unterworfen, der für Akteure im Baubereich oft komplex erscheint. Ein jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil in Bezug auf Mängelanzeigen gemäß der VOB sowie zur Bauvertrags-Kündigung nach VOB zieht bedeutende praxisrelevante Konsequenzen nach sich.


Aktuelle BGH-Entscheidungen über den VOB-Bauvertrag und Mängelanzeigen

Die vorige Handhabung bezüglich der Mängelanzeige nach der VOB und der Bauvertrags-Kündigung durch den Auftraggeber wurde vom BGH untersucht. Bislang konnte der Auftraggeber den Vertragspartner bei festgestellten Mängeln zur Behebung auffordern und nach unerfülltem Fristende den Vertrag aufheben. Diese BGH-Entscheidung könnte solch eine Praxis nachhaltig beeinflussen.


Stellungnahme des BGH zur Vertragsaufhebung durch den Auftraggeber gemäß der VOB

Laut BGH ist die Klausel, die dem Auftraggeber die Kündigung des Vertrags wegen Mängeln vor der Abnahme erlaubt, nicht gültig, wenn einzelne Bedingungen verändert wurden. Dies begründet sich damit, dass jeder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Überprüfung unterzogen werden muss. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Bauvertragskündigungspraxis gemäß der VOB.

Relevanz des BGH-Urteils hinsichtlich der VOB-Mängelanzeige 

Das BGH-Urteil beeinflusst auch die Mängelanzeige gemäß VOB. Die Bestimmung, die das Mängelrecht des § 4 Abs. 7 S. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 thematisiert, ist bei geringfügigen Abweichungen von der VOB nicht zulässig und stellt eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Auftragnehmers dar.


Praktische Auswirkungen der BGH-Entscheidung: VOB-Mängelanzeige und Kündigungs-Praktiken im Bauvertrag

Die BGH-Entscheidung wirkt sich gravierend auf all diejenigen aus, die an VOB-Verträgen beteiligt sind. Sie hinterfragt etablierte Vorgehensweisen bei Mängelanzeigen und der Kündigung des Bauvertrags gemäß VOB und macht Anpassungen im vertraglichen Bereich des Baugewerbes notwendig.


Juristische Unterstützung: Ein Fachmann an Ihrer Seite

Bei Fragen zur Mängelanzeige oder wenn Unsicherheiten bezüglich der Kündigung eines Bauvertrags nach der VOB auftreten, ist juristischer Rat essenziell. Insbesondere, wenn es darum geht, die richtige Vorgehensweise bei einer Kündigung durch den Auftraggeber zu bestimmen. Ein versierter Rechtsanwalt navigiert Sie sicher durch diese baurechtlichen Hürden und sorgt dafür, dass Ihre Verträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Anwaltskanzlei ist auf solche Themenfelder spezialisiert. Wir prüfen nicht nur Ihre VOB-bezogenen Vertragsunterlagen, sondern unterstützen Sie auch aktiv bei rechtlichen Herausforderungen. Bevor rechtliche Schwierigkeiten entstehen, sollten Sie handeln. Erreichen Sie uns unter 04202 / 6 38 37 0 oder info@rechtsanwaltkaufmann.de. Wir sind für Sie da.


Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen!


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Quellen zum Thema Mängelanzeige VOB:

  • BGH, Urteil vom 19.01.2023 - VII ZR 34/20

Foto(s): Foto von energepic.com


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