Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 – Das ändert sich bei Einbürgerungen

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Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland, hat diese Realität aber im Gegensatz zu „klassischen“ Einwanderungsländern wie den USA oder Kanada lange verdrängt. Auch das Staatsangehörigkeitsgesetz war an diese Realität lange nicht angepasst. Rund 5,3 Millionen Ausländer leben daher seit über 10 Jahren in Deutschland, ohne deutsche Staatsbürger zu sein – das neue Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 (StAG 2024) eröffnet hier neue Chancen.

Alle Änderungen auf einen Blick

Durch das neue Gesetz kommt es zu einer Vielzahl von Änderungen. In den meisten Fällen erleichtern die neuen Regelungen die Einbürgerungen - sie können aber auch Verschärfungen beinhalten. Dies ist auch für laufende Einbürgerungsverfahren wichtig. Regelmäßig zählt nämlich der Rechtszustand zum Zeitpunkt der Vornahme der Einbürgerung, nicht die rechtliche Situation zum Zeitpunkt der Antragsstellung. 

  • Verkürzte Einbürgerungsfristen

Bisher war eine Regeleinbürgerung nach 8 Jahren (§ 10 Abs. 1 StAG) oder bei besonderen Integrationsleistungen nach 6 bzw. 7 Jahren möglich (§ 10 Abs. 3 StAG). Diese Fristen verkürzen sich nun auf 3 bzw. 5 Jahre.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft

Bisher musste im Regelfall bei Einbürgerung die alte Staatsangehörigkeit abgegeben werden. Die Ausnahmen waren eng gefasst (§ 12 StAG). Wollten deutsche Staatsbürger die Staatsangehörigkeit eines weiteren Staates annehmen, verloren sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft (§ 18 StAG), wenn sie nicht zuvor eine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragt hatten (§ 25 Abs. 2 StAG). Diese Regelungen werden nun ersatzlos gestrichen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nun regelmäßig möglich.

  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern

Hält sich mindestens ein ausländisches Elternteil mehr als 5 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet auf, erhalten in Deutschland geborene Kinder künftig die deutsche Staatsbürgerschaft. Aber Achtung: Diese Regelung gilt nicht rückwirkend für solche Kinder, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Bundesgebiet geboren wurden.

  • Neuregelungen für die sog. „Gastarbeitergeneration“ und DDR-Vertragsarbeiter

Ältere Ausländer der sog. Gastarbeitergeneration, die bereits seit 1974 im Bundesgebiet leben oder ehemalige DDR-Vertragsarbeiter müssen künftig keinen schriftlichen Deutschtest nachweisen und können ohne schriftlichen Einbürgerungstest eingebürgert werden. Die strengen Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung werden zudem für diese Antragssteller abgesenkt. 

  • Lebensunterhaltssicherung

Hier sieht das neue Gesetz Verschärfungen gegenüber den bisherigen Regelungen vor. Nur in wenigen Ausnahmen ist jetzt eine Einbürgerung möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Geringverdiener, Minijobber, Ältere und Kranke werden es daher schwerer haben, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen.

Überlastete Ämter, lange Wartezeiten

Auch wenn die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags statistisch nur ungefähr 6 Stunden in Anspruch nimmt, sind Wartezeiten von 2-3 Jahren zwischen Antragsstellung und Einbürgerung in Deutschland schon heute leider keine Seltenheit. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten und wir daher kurz- und mittelfristig zu mehr Einbürgerungsanträgen führen. Sollten die Staatsangehörigkeitsbehörden der Kommunen nicht mehr Personal zum Einsatz bringen, dürften die Wartezeiten weiter anwachsen. Betroffenen, die auf die deutsche Staatsbürgerschaft dringend angewiesen sind, bleibt dann nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht.

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