Nimrod Abmahnung „Skiregionen Simulator 2012“ – für Astragon Software GmbH

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Aktuell wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an der Software Skiregionen Simulator 2012 vorgelegt. In der Abmahnung wird dabei ein Streitwert von 30.000 EUR für angemessen erachtet. Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und soll zudem eine Zahlung in Höhe von 850,00 EUR leisten.  

1. Unterlassungserklärung

Der als Unterlassungsvertrag und Vergleich beigefügte Vorschlag ist zu weit formuliert und sollte nicht unterschrieben werden. Vielmehr kann allenfalls empfohlen werden, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung bewirkt zunächst die Erfüllung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs.

2. Schadensersatz, Anwaltskosten und der hierzu unterbreitete Vergleichsbetrag

Es kommt zunächst darauf an, welche Ansprüche überhaupt gegen den Anschlussinhaber, also den Abgemahnten, bestehen. Der Anschlussinhaber haftet nicht für jedes Verhalten und kommt daher nicht pauschal für sämtliche Ansprüche in Frage. Ein Unterschied besteht bereits zwischen dem Anschlussinhaber als Störer oder als Täter. Der Anspruch auf Schadensersatz ist nur gegen den Täter, also dem tatsächlichen Rechteverletzer durchsetzbar.

Ein Störer haftet dagegen nur bei Pflichtverletzungen und dann auch nur in Hinblick auf den Unterlassungsanspruch und die daraus sich ergebenden Rechtsanwaltskosten.   

Die Anwaltskosten könnten dann jedoch gemäß § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) im Einzelfall auf 100 Euro gemindert werden.

So hat das OLG Köln in einem Beschluss vom 24.03.2011 (Az.: 6 W 42/11) erneut deutlich gemacht, dass die Anwendbarkeit des § 97a Absatz 2 UrhG jedenfalls im Einzelfall geprüft werden müsse.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und sich ggf. gegen die Ansprüche wehren.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de



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