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NSU-Prozess – Presseplätze neu vergeben

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die 50 festen Presseplätze beim NSU-Prozess nun per Los neu vergeben. Diese Entscheidung traf das OLG nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung Sabah. Sie war bei der vorherigen Vergabe, die nach dem sogenannten Windhund-Verfahren erfolgte, wie andere Medien aus den Herkunftsländern der Opfer leer ausgegangen. Bei diesem Verfahren entschied noch der Zeitpunkt, zu dem die Bewerbung um einen Presseplatz beim OLG eingegangen war. Bei der neuerlichen Vergabe per Los entschied dagegen nun das Glück. Damit türkische und griechische Medien nicht nochmals leer ausgehen, war eine feste Anzahl sicherer Loserfolge vorgesehen. Für türkische Medien waren vier Lose reserviert, für griechische eines. Außerdem gab es noch ein festes Los für persischsprachige Medien enthalten.

Liste der vertretenen Medien

Nach der Verlosung unter notarieller Aufsicht erhalten demnach folgende Medien einen Platz: als Nachrichtenagenturen aus dem Inland und Ausland der RadioDienst, der Rufa Rundfunk-Agenturdienst, die türkische Nachrichtenagentur IHA - Ihlas Haber Ajansi, die dpa English Services GmbH und die dpa. Die somit zweimal vertretene dpa hat bekannt gegeben, dass sie einen ihrer Plätze der Agence France-Presse (AFP) und Thomson Reuters überlassen will.

Von fremd- und deutschsprachigen Medien mit Sitz im Ausland sind ERT - ein griechischer Rundfunksender, das Istanbuler Büro von Al-Dschasira, die türkischen Zeitungen Sabah, Hürriyet, Evrensel, der Sender Radio Lora München, die Zeitung Svenska Dagbladet, France 2 Berlin, der niederländische Rundfunk NOS sowie die Neue Zürcher Zeitung vertreten.

Von deutschsprachigen Medien mit Sitz im Inland erhielten die ARD, der WDR, Ebru TV, Kabel 1, der Deutschlandfunk, der Bayerische Rundfunk, der SWR, die Radiosender TOP FM, Charivari, Radio Lotte Weimar, die Bild-Zeitung, die Allgäuer Zeitung, die Passauer Neue Presse, die Pforzheimer Zeitung, die Sächsische Zeitung, die Oberhessische Presse Marburg, die Stuttgarter Zeitung, die Lübecker Nachrichten, der Focus, die Stuttgarter Nachrichten - Sonntag aktuell, das Magazin der Süddeutschen Zeitung, der Spiegel, die freien Journalisten Tom Sundermann und Viola Volland sowie Hendrik Puls, die Freie Presse, Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung, die Thüringer Tageszeitung Freies Wort, die Thüringer Landeszeitung, der Sender RTL2, die Offenbach Post, das ZDF, Hallo-muenchen.de, die Junge Welt sowie die Zeitschrift Brigitte je einen Platz.

Einige leer Medien wollen klagen

324 Lose befanden sich im Verfahren. Viele Medien und Medienvertreter gingen daher leer aus. Unter diesen finden sich auch überregionale Zeitungen wie die Welt, die taz und die Süddeutsche Zeitung. Einige von ihnen erwägen nun eine Klage gegen das neuerliche Verfahren. Auch die Frage einer möglichen Videoübertragung steht dabei im Raum. Der Prozess vor dem 6. Strafsenat des OLG soll, nachdem er bereits einmal verschoben worden war, jedoch am 6. Mai beginnen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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