Nutzen Sie DIESEN Fehler Ihres Arbeitgebers für eine höhere Abfindung (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Dürfen Arbeitgeber Stellen abbauen, während sie gleichzeitig neue Arbeitskräfte einstellen? Vom Arbeitsrecht grundsätzlich untersagt ist das nicht. Nur führt das in vielen Fällen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Warum das so ist, und wie der Arbeitnehmer damit seine Abfindungschancen verbessern kann, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz des Vorrangs der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung. Das bedeutet: Kann der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer anderweitig im Unternehmen einsetzen, muss er das grundsätzlich vorrangig tun, notfalls mit einer Änderungskündigung. Eine betriebsbedingte Kündigung wäre in dem Fall grundsätzlich unwirksam. Werden also parallel zu einer betriebsbedingten Kündigung Stellen ausgeschrieben, spricht vieles dafür, dass der Arbeitgeber zuerst eine dieser Stellen hätte anbieten müssen. 


Auch wenn nicht immer sicher ist, ob der Arbeitgeber zur Änderungskündigung verpflichtet war: Ausgeschriebene Stellen sorgen während eines Kündigungsschutzverfahrens immer für Unsicherheit beim Arbeitgeber. Gleichzeitiges Kündigen und Einstellen sät regelmäßig Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, mit der Folge, dass der „Preis“ für die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, mithin die Höhe der Abfindung, regelmäßig steigt.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Achten Sie im Fall einer ausgesprochenen oder geplanten Kündigung darauf, ob in anderen Abteilungen oder Bereichen Ihres Arbeitgebers aktuell Stellen ausgeschrieben werden.


Bei Verhandlungen um eine Abfindung gilt: Lassen Sie sich beim Abfindungspoker regelmäßig möglichst viel Zeit. Mitunter warten Arbeitgeber nämlich mit der Ausschreibung neuer Stellen darauf, dass alle Kündigungsschutzklagen beendet beziehungsweise alle Aufhebungsverträge unterschrieben sind. Das sorgt beim Arbeitgeber für Zeitdruck - und für einen Verhandlungsvorteil beim Arbeitnehmer.


Holen Sie sich für die Kündigungsschutzklage oder die Abfindungsverhandlungen Rechtsrat bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wegen der kurzen Fristen sollten Sie dort möglichst am selben Tag anrufen, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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