Öko-Investments auf dem Holzweg – kein Robin Hood bei Sharewood

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Wie sicher ist nachhaltig? Immer mehr Verbraucher halten viel von nachhaltigen Investments, das ergibt eine BaFin-Umfrage“ – so titelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihrem Journal Juni 2019.

Altruistisch und ökologisch, so klingen die Namen vieler im Bereich scheinbar nachhaltiger Investments wie Tropenholz- oder auch Kautschuk-Plantagen tätigen Unternehmen mit Anleihen aus der Robin Hood-Sage und dem bekannten Sherwood-Wald oder auch etwas direkter unter Bezugnahme auf „Mutter Erde“...

So finden sich Unternehmen wie die Life Forestry Switzerland AG, Noblewood Group, Mama Earth Foundation Inc, Sharewood Switzerland AG, Timberfarm GmbH, Trea Value Forestry GmbH, Lignum Edelholz AG oder auch Green Planet AG.

Allerdings gibt es bei einzelnen Anbietern bereits schlechte Nachrichten, wonach bspw. die Balsa-Bäume – eigentlich Basis der in Aussicht gestellten enormen Renditen – nun geschreddert werden sollen, will der Anleger nicht zusätzliche Kosten tragen. Gleichzeitig mit dem Schreddern soll der Anleger auch seinen (Total-) Verlust bestätigen...

Und mit den Pflichten zur Veröffentlichung eines Prospektes gehen einige der Anbieter auch nicht besonders sorgfältig um, hier einige Auszüge aus BaFin-Mitteilungen:

17.10.2018, Stand: geändert am 12.12.2018 | Thema: Unerlaubte Geschäfte

Life Forestry Switzerland AG: BaFin untersagt öffentliches Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“

24.04.2019 | Thema: Verbraucherschutz, Prospekte

Noblewood Group: BaFin untersagt öffentliche Angebote von Vermögensanlagen 

15.05.2019 | Thema: Verbraucherschutz, Prospekte

Mama Earth Foundation Inc.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

21.05.2019 | Thema: Prospekte

Sharewood Switzerland AG: BaFin untersagt öffentliche Angebote der Vermögensanlagen

28.08.2023 |     Thema Prospekte

Investition in Paulownia-Bäume: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt    

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die „Woodland Invest“ in Deutschland eigene Vermögensanlagen öffentlich anbietet. Konkret geht es dabei um Investitionen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen. Die „Woodland Invest“ stellt sich als ein Unternehmen der SH Marketing Frankfurt GmbH dar.

Nach hiesiger Einschätzung werfen solche Umstände ein wenig beruhigendes Licht auf Anbieter und Angebot...

Fazit

Anleger sehen sich in derartigen Fällen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.

Doch sie sollten sich nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft(en), regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich beispielsweise gegen die Gesellschaft (Emittentin) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.



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