OLG Frankfurt am Main: 23. Senat stärkt Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten

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Der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main stärkt mit seinem Beschluss vom 02.09.2015 (Az.: 23 U 24/15) die Position der Darlehensnehmer, die ihren Kredit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen haben. Mit dem Beschluss erteilt der Senat dem regelmäßig von Banken erhobenen Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs eine grundsätzliche Absage. Dies erhöht nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte die Erfolgsaussichten der Darlehensnehmer, ihre Rechte aus einem Widerruf des Darlehens erfolgreich durchzusetzen.

Einwand der Verwirkung

Entsprechend stellt der Senat in seinem Beschluss klar, dass allein der abgelaufene Zeitraum zwischen Widerrufsbelehrung und erklärtem Widerruf den Einwand der Verwirkung der Bank nicht rechtfertigen könne. So habe eine Bank, die dem Kreditnehmer eine objektiv falsche Widerrufsbelehrung erteilt hat, grundsätzlich keinen Anlass, darauf zu vertrauen, dass der Kreditnehmer sein dann weiterhin bestehendes Widerrufsrecht nicht mehr ausübe. Ohne ein solches Vertrauen auf Seiten der Bank entfällt damit der Einwand der Verwirkung.

Einwand des unzulässigen Rechtsmissbrauchs

Dasselbe gilt für den Einwand des unzulässigen Rechtsmissbrauchs. So erkennt es der 23. Senat es als legitim an, das Widerrufsrecht aus allein wirtschaftlichen Motiven geltend zu machen. Eine „Gesinnungsprüfung”, aus welchen Motiven der Widerruf stattfindet, erachtet das Gericht als unzulässig.

Auswirkungen für Darlehensnehmer

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte setzt das Gericht mit diesem Beschluss die Rechtsprechung des BGH zutreffend um und widerspricht damit mehreren erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main. Diese hatten den Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs gelten lassen. Damit verbessern sich die Aussichten der Kreditnehmer, die Rechte aus einem Widerruf gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen, nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte erheblich. 

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert. Kreditnehmer können sich hinsichtlich der Einschätzung der individuellen Rechtslage an die ARES Rechtsanwälte GbR wenden, um mögliche rechtliche Schritte zu erörtern und prüfen zu lassen.


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