OLG Hamm spricht Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal zu

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Das OLG Hamm hat die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 13.09.2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-30 U 190/21). Mercedes habe eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit zumindest fahrlässig gehandelt. Daher sei Mercedes gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zum Ersatz des Differenzschadens verpflichtet, entschied das OLG Hamm.

In dem Verfahren vor dem OLG Hamm ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic, den der Kläger 2013 gekauft hat. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, da die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems darstelle und entfernt werden müsse.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update auf sein Fahrzeug aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.


Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit


Das OLG Hamm entschied, dass Mercedes zumindest fahrlässig gehandelt und sich dadurch dem Kläger gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht habe. Abschalteinrichtungen seien gemäß der europäischen Richtlinie unzulässig, wenn sie dazu führen, dass die Wirkung des Emissionskotrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen verringert wird. Dies sei bei der Kühlmittel-Solltempertatur-Regelung des Fall. Sie sorge dafür, dass während der Warmlaufphase des Motors die Temperatur des Kühlmittels reduziert und so eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes erreicht wird. Diese Funktion werde jedoch nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums deaktiviert, so dass sie unter normalen Betriebsbedingungen nicht durchgängig funktioniert und in Folge die Emissionen steigen. Somit handele es sich bei der KSR um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das OLG Hamm.

„Mercedes hat die Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass es den Vorgaben der EU entspricht. Das ist jedoch nicht der Fall, da eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz kommt. Mercedes hat sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.


Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens


Allerdings sei Mercedes keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen, entschied das OLG Hamm. Daher habe der Kläger keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags. Mercedes habe aber zumindest fahrlässig gehandelt. Daher habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das OLG Hamm bezifferte den Differenzschaden auf 9 Prozent des Bruttokaufpreises. Das Fahrzeug kann der Kläger zudem behalten und eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Der BGH hat entschieden, dass schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht und damit die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtert. Je nach Art der unzulässigen Abschalteinrichtung können aber auch Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht werden, um so die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen“, so Rechtsanwalt Andreas Schwering.


Schadenersatzansprüche gegen VW, Audi, BMW, Opel oder Fiat


Die Rechtsprechung im Abgasskandal entwickelt sich weiter verbraucherfreundlich. Das betrifft nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Mercedes. Neben dem OLG Hamm haben auch schon andere Oberlandesgerichte entschieden, dass sich Autohersteller wie VW, Audi, BMW, Opel oder Fiat wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht haben. Schwering Rechtsanwälte hat im Dieselskandal bereits zahlreiche positive Entscheidungen für die geschädigten Autokäufer erzielt und steht als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


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