OLG Köln bestätigt: NIBC Bank kann Darlehen nicht zurückverlangen

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 23.08.2018 (13 U 255/16) die Berufung der NIBC Bank gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (2 O 226/15) zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit im Ergebnis die Klageabweisung der Vorinstanz. Die NIBC Bank hatte den von RA David Stader vertretenen Verbraucher auf Zahlung von € 57.378,06 verklagt.

Sachverhalt

Der Verbraucher hatte im Jahr 2004 den Anteil an einem Immobilienfonds über die Galliant Bank finanziert. Im Jahr 2005 widerrief er das Darlehen und stellte alle Zahlungen ein. Die NIBC Bank lehnte den Widerruf zwar ab, stellte aber jede Bemühung um die Durchsetzung ihrer Ansprüche ein. Eine Kündigung des Kreditvertrags erklärte die Bank ebenfalls nicht. 

Erst im Jahr 2015, also 10 Jahre später, trat die Bank erneut an den Verbraucher heran und forderte die Rückzahlung des Darlehens zuzüglich Zinsen. Der Verbraucher erhob die Einrede der Verjährung und lehnte eine Zahlung ab. Daraufhin erhob die Bank Klage zum Landgericht Bonn.

Zum Verfahren der ersten Instanz

In dem Verfahren vor dem Landgericht Bonn (Az.: 2 O 226/15) wurde die Verteidigung darauf gestützt, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf seine Gültigkeit verloren hat und etwaige Ansprüche aus dem durch Widerruf entstandenen Rückabwicklungsverhältnis verjährt sind. Zudem wurde die Einrede der Verwirkung erhoben, da die Bank seit Jahren untätig war und der Verbraucher nicht mehr damit rechnen musste, dass die Bank noch Forderungen erheben wird.

Das Landgericht lehnte zwar einen wirksamen Widerruf ab, nahm jedoch die Voraussetzungen der Verwirkung an und wies die Klage mit Urteil vom 08.06.2016 ab.

Zum Verfahren der zweiten Instanz

Gegen dieses Urteil legte die NIBC Bank Berufung zum Oberlandesgericht Köln ein. Die Berufung hat das Oberlandesgericht Köln nun mit Urteil vom 23.03.2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln betrachtet, anders als das Landgericht, den Widerruf als wirksam. Entsprechend sind die Ansprüche der Bank aus dem auf diese Weise entstandenen Rückabwicklungsverhältnis nun verjährt. Sollte das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig werden, steht der NIBC Bank kein Anspruch auf Rückzahlung des seinerzeit ausgegebenen Darlehens zu.


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