OLG Oldenburg: Sondertilgungsrechte verringern die Vorfälligkeitsentschädigung

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Wie das OLG Oldenburg mit Urteil vom 04.07.2014 (Az.: 6 U 236/13) entschieden hat, sind bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte zu berücksichtigen. Diese reduzieren den Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Klausel in einem Kreditvertrag, die eine solche Berücksichtigung ausschließt, ist nach Auffassung des Gerichts unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen.

Kreditinstitute verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten meist hohe Vorfälligkeitsentschädigungen als Ersatz für den entgangenen Zinsgewinn, den die Banken bei vertragsgemäßer Fortführung des Darlehens erzielt hätten. Eine Klausel, die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgungen unberücksichtigt lässt, benachteiligt den Kreditnehmer nach Ansicht des OLG Oldenburg in unangemessener Weise: Denn die Bank erzielt aufgrund einer solchen Berechnung nach vorzeitiger Kündigung mehr Zinsertrag durch die Entschädigung, als dies im Fall des Festhaltens am Vertrag bei Zahlung einer Sondertilgung des Kreditnehmers der Fall sein könnte. Bei der Berechnung des entgangenen Zinsgewinns hat die Bank also zu berücksichtigen, dass der Kreditnehmer von der Möglichkeit der Sondertilgung bei Fortführung des Kredits Gebrauch gemacht haben könnte.

Verbraucher, die eine vorzeitige Rückzahlung ihres Kreditvertrages anstreben, sei es aufgrund unvorhergesehener finanzieller Möglichkeiten oder dem Wunsch nach einer Umschuldung wegen der aktuell niedrigen Zinsen, sollten genau prüfen oder durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank zutreffend ist.

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung

Gleichzeitig sollten Kreditnehmer prüfen lassen, ob die verwendete Widerrufsbelehrung ihres Darlehensvertrages den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann noch heuten die Möglichkeit bestehen, den Darlehensvertrag zu widerrufen, mit der Folge, dass die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig entfällt. Zudem kann der Kreditnehmer von der Bank noch Zinsen für geleistete Tilgungen verlangen.

Gerne prüfen wir im Rahmen einer Erstberatung auch Ihren Darlehensvertrag auf Widerrufsmöglichkeiten und/oder zutreffende Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf: Rechtsanwalt Simon Bender

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern und vertritt Mandanten deutschlandweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.



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