Omar Taha M Salhin ABMAHNUNG durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

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Omar Taha M Salhin ABMAHNUNG durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

Omar Taha M Salhin ist der nächste Abmahner, der Abmahnungen wegen der angeblich nicht datenschutzkonformen Einbindung von Google Fonts ausspricht. Dabei reiht er sich in eine Menge weiterer Abmahner ein, welche sich diesen Umstand in letzter Zeit zunutze gemacht haben. Omar Taha M Salhin wird dabei von der RAAG Kanzlei vertreten.

Wer ist Omar Taha M Salhin?

Omar Taha M Salhin, Wunne 10, 58706 Menden ist ausweislich des Abmahnschreibens Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (VIVA Datenschutz). Teil dieser Interessengemeinschaft sind angeblich auch Wang Yu sowie Jolanta Januszewski. Was es mit dieser angeblichen Interessengemeinschaft Viva Datenschutz tatsächlich auf sich hat, ist schleierhaft. Wir gehen davon aus, dass diese Interessengemeinschaft Viva Datenschutz schlicht vorgeschoben wird, um hier rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen auszusprechen.

Über die RAAG Kanzlei

Die RAAG Kanzlei, die Google Fonts abmahnt, wird betrieben von Dikigoros Nikolaos Kairis. Hierbei handelte sich um einen griechischen Rechtsanwalt, der in Deutschland gemäß § 2 EuRAG praktizieren darf. Die RAAG Kanzlei hat ihren Sitz in Meerbusch bei Düsseldorf und ist und zuvor noch nicht im Datenschutzrecht untergekommen. Dafür dürfte die RAAG Kanzlei wegen Google Fonts nunmehr tausendfache Bekanntschaft bei Betreibern von Webseiten gemacht haben, denen sie eine Abmahnung hat zukommen lassen. Auch wenn seit Jahren bekannt ist, dass die entsprechende Einbindung datenschutzrechtlich problematisch ist, gibt es immer noch sehr viele Seiten, die Google Fonts nicht datenschutzkonform eingebunden haben.

Was fordert Omar Taha M Salhin?

Omar Taha M Salhin lässt zunächst mitteilen, dass ihm ein Anspruch auf Löschung und Unterlassung gemäß Art. 17 DSGVO und § 823 BGB zustehe. Weiter fordert er Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO. Anschließend kommt Omar Taha M Salhin zum Punkt. Er möchte Geld! Angeblich lässt ihn die Datenweitergabe einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil spüren. Aufgrund der in den USA nicht geltenden DSGVO wisse er nicht, was Google mit den ohne sein Einverständnis übertragenen Informationen mache. Omar Taha M Salhin lässt durch die RAAG Kanzlei seinen immateriellen Schadensersatzanspruch mit 140 € bewerten.  Hinzu kommen die angeblich entstandenen Kosten der RAAG Kanzlei, so dass ein Gesamtbetrag von 230,96 € gefordert wird.

Kümmern Sie sich um Ihren Datenschutz!

Die DSGVO hält die Datenschutzbehörden dazu an, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Verantwortliche der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten sich also darum kümmern, dass diese Verarbeitung Datenschutzkonform geschieht. Hierzu gehören insbesondere eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der Website und der rechtssichere Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Bei der Auslagerung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Dritte muss unbedingt sichergestellt werden, dass dies datenschutzkonform geschieht (Auftragsverarbeitung). Unsere Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht beraten Sie hierzu.

Was halten wir von der Abmahnung des Omar Taha M Salhin

Uns liegen zahlreiche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Abmahnung von Omar Taha M Salhin rechtsmissbräuchlich ist. Gleiches gilt für die Abmahnungen, die in der Vergangenheit von der RAAG Kanzlei ausgesprochen worden sind. Jedenfalls sollte dafür Sorge getragen werden, dass Google Fonts rechtssicher eingebunden werden. Unter den nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen über die RAAG Kanzlei und die rechtssichere Einbindung von Google Fonts. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das sie ihre Abmahnung hochladen und ihren Sachverhalt schildern können:

Abmahnung RAAG Kanzlei


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Foto(s): DL

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