Ombudsmann: VR-Bank Gera Jena Rudolstadt kann VR-Renteprivat-Verträge nicht einseitig ändern

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Richtige Vorhersage in meinem Rechtstipp vom 04.09.2018

Der eigene Ombudsmann der Genossenschaftsbanken hat mit Schlichterspruch vom 20.02.2019 meine bereits im Rechtstipp vom 04.09.2018 vertretene Auffassung bestätigt, dass die Volksbank eG Gera Jena Rudolstadt die VR-Renteprivat-Verträge unverändert fortsetzen muss: https://www.anwalt.de/rechtstipps/volksbank-gera-verlangt-zu-unrecht-ermaessigung-der-vr-renteprivat_143847.html.

Sparer sollten mit Klagen Klarheit schaffen

Nachdem die Volksbank erklärt hat, sie werde den Schlichterspruch nicht akzeptieren, rate ich betroffenen Sparern klipp und klar dazu, die Volksbank Gera Jena Rudolstadt eG auf unveränderte Fortsetzung der Sparverträge zu verklagen. Solche Klagen sind meiner Ansicht nach sehr erfolgversprechend.

Rechtsprechung zur Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkassen spielen keine Rolle

Die Volksbank Gera Jena Rudolstadt eG ist auf dem Holzweg, wenn sie sich durch die Rechtsprechung des OLG Naumburg und des OLG Dresden zur Kündigung von S-Prämien-Sparverträgen durch diverse ostdeutsche Sparkassen bestätigt fühlt, denn die VR-Rentenprivat-Verträge unterscheiden sich erheblich von den S-Prämien-Sparverträgen. 

Während die S-Prämien-Sparverträge einen jährlich auszahlbaren Bonus vorsieht, der nur bis zum 15. Sparjahr ansteigt, sehen die VR-Renteprivat-Verträge einen erst am Vertragsende fälligen Bonus vor, der erst nach dem 24. Sparjahr am höchsten ist. Der Ombudsmann hat deshalb zurecht festgestellt, dass die Volksbank Gera Jena Rudolstadt eG die Sparer mit dem steigenden Bonus veranlassen wollte, bis zum 24. Sparjahr durchzuhalten. Damit ist es unvereinbar, wenn die Volksbank die VR-Renteprivat-Verträge vorher kündigt oder zu Lasten der Sparer anpasst.

Volksbank hat das Risiko sinkender Zinsen selber übernommen

Des Weiteren stellt der Ombudsmann zutreffend fest, dass die Volksbank Gera Jena Rudolstadt eG auch deswegen keine Vertragsanpassung verlangen könne, weil sie mit den VR-Renteprivat-Verträgen den Zweck verfolgt, langfristige Spareinlagen zu erhalten und ihre Gegenleistung durch Zins und Bonus hierfür selber festgesetzt habe. 

Die Volksbank Gera Jena Rudolstadt eG hat aus diesem Grund das Risiko sinkender Zinsen selber und alleine zu tragen. Umgekehrt hat ein Bankkunde ja auch nicht das Recht, bei einem Kredit mit einem festen Zinssatz eine Herabsetzung des Zinssatzes zu verlangen, weil die Marktzinsen gesunken sind. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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