OneCoin: Konten der IMS eingefroren, Anleger sollten schnell handeln, Anwälte informieren!

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Jeden Tag erreichen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg Anfragen besorgter Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihr Geld in dem Cyberwährungsunternehmen OneCoin angelegt hatten.

OneCoin wurde als vom gesamten westlichen Geldsystem unabhängige Geld-Alternative beworben.

Inzwischen ist jedoch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH eingeschritten.

IMS hatte Medienberichten der letzten Tage zufolge im Auftrag von OneCoin Ltd., Dubai, alleine zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 wohl ca. 360 Mio. € entgegengenommen und im Auftrag von OneCoin wohl auch an Dritte weitergeleitet. 

So teilte mit Datum vom 18.04.2017 die BaFin folgendes mit:

„Im Anschluss an die Verfügung vom 5. April 2017 gegenüber der IMS International Marketing Services GmbH (IMS) wies die BaFin am 18. April 2017 das Unternehmen OneCoin Ltd., Dubai, unmittelbar an, seine Geschäftstätigkeit in Deutschland insoweit einzustellen, als es in die Anbahnung, die Abwicklung und den Abschluss des durch IMS unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts dadurch einbezogen ist, dass es Zahlungen auf deren Konten veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.

Die Verfügung gegen die OneCoin Ltd. ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Sie ist indes noch nicht bestandskräftig.“

Auf Konten der IMS sind dabei wohl laut Angaben der BaFin noch ca. 29 Mio. € eingefroren worden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtDr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: 

„Betroffene sollten schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre Gelder zu sichern.

Alle Möglichkeiten der Anleger sollten dabei geprüft werden, so auch z. B. die Sicherung der eingefrorenen Gelder durch einen dinglichen Arrest. Dabei sollte beachtet werden, dass bei der Vollstreckung das sog. „Prioritätsprinzip gilt, weshalb sich ein unverzügliches Handeln empfiehlt.“

Betroffene Anleger können sich der kostenlosen Interessengemeinschaft „OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“ bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB anschließen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002 überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen wie diesem sehr versiert.


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