OneCoin/IMS: Ermittlungen und Verfügungen! Betroffene prüfen Möglichkeiten! Anwälte informieren!

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Viele Anleger investierten ihr Geld bei OneCoin, um hiermit langfristig hohe Gewinne zu erzielen. OneCoin wurde als vom gesamten westlichen Geldsystem unabhängige Geld-Alternative beworben.

Hier konnten sich Anleger z.B. über Packages, z.B. sog. „Tyccon Trader Packages,“ beteiligen.

Inzwischen sind jedoch diverse Kunden von OneCoin verunsichert: So war vor einiger Zeit bereits die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH mit noch nicht bestandskräftigen Verfügungen eingeschritten, das Gelder von OneCoin-Kunden angenommen und weitergeleitet hatte.

Auch gegen den OneCoin-Unternehmensverbund selbst wurde die BaFin tätig.

So teilte die BaFin bereits am 18.04.2017 Folgendes mit:

„Im Anschluss an die Verfügung vom 5. April 2017 gegenüber der IMS International Marketing Services GmbH (IMS) wies die BaFin am 18. April 2017 das Unternehmen OneCoin Ltd., Dubai, unmittelbar an, seine Geschäftstätigkeit in Deutschland insoweit einzustellen, als es in die Anbahnung, die Abwicklung und den Abschluss des durch IMS unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts dadurch einbezogen ist, dass es Zahlungen auf deren Konten veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.

Die Verfügung gegen die OneCoin Ltd. ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Sie ist indes noch nicht bestandskräftig.“

Auf Konten der IMS wurden dabei wohl laut Angaben der BaFin ca. 29 Mio. € eingefroren.

Inzwischen gibt es wohl auch Medienberichten von vor einigen Tagen zufolge staatsanwaltschaftliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen 7 Verantwortliche, wohl vor allem Personen aus dem Umkreis der Fa. IMS, wegen des Verdachts des Betruges., auch wenn Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ausdrücklich darauf hinweisen, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

Auch, dass die Handelsplattform xcoinx.com gegenwärtig mit der Meldung „under maintenance“ nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, wirkt auf diverse Kunden nicht gerade vertrauenserweckend.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Während viele Betroffene immer noch an das Geschäftsmodell glauben oder auch von ihren „Sponsoren“ beschwichtigt werden, sind andere Betroffene, die sich bei uns gemeldet haben, nicht mehr überzeugt und wollen ihr Geld zurück.“

Diese Anleger können alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, so auch z. B. die vorläufige Sicherung der auf den von der BaFin eingefrorenen Konten befindlichen Gelder. 

Betroffene OneCoin/IMS-Kunden können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002 überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen wie diesem sehr versiert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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