Online-Casino-Skandal: Weiteres Gericht auf Verbraucher-Seite gegen maltesischen Anbieter!

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Das Landgericht Wuppertal hat den Online-Glücksspiel-Anbieter "Wildz" aus Malta zur Rückzahlung aller Verluste einer Spielerin verurteilt.

Ein neues verbraucherfreundliches Urteil im Online-Casino-Skandal bringt weiteren Schwung für Spieler, ihre Verluste bei Online-Casinos einzuklagen. Das Landgericht Wuppertal (Urteil vom 25. November 2022) hat den Online-Glücksspiel-Anbieter Rootz Ltd. aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste einer Spielerin, die diese im Online-Casino des Anbieters erlitten hatte, verurteilt. Die Klägerin hatte von Juni 2020 bis Februar 2021 im Online-Casino auf der Seite "Wildz" unter Berücksichtigung von Gewinnen 15.125 Euro verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.

Die Verurteilung folgt dem allgemeinen Trend in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Online-Casino-Skandal. „Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die eine Website zum Online-Glücksspiel-Skandal eingerichtet hat.

Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Landgericht Wuppertal hatte daher auch bestätigt, dass das Online-Casino die Spieleinsätze der Klägerin ohne Rechtsgrund erlangt hätte, da die zwischen den Parteien zustande gekommenen Spielverträge wegen eines Verstoßes gegen die einschlägigen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags nichtig seien. Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags sollten schließlich unter anderem die Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Damit korrespondierend verfolge gerade auch der Glücksspielstaatsvertrag den Zweck, zum Schutze der Spieler illegales Glücksspiel zu unterbinden. Diese Intention des Verbotsgesetzes würde untergraben, wenn man die getätigten Spieleinsätze für kondiktionsfest erachtete, sodass diese dauerhaft beim Anbieter des verbotenen Glücksspiels verblieben, heißt es im Urteil.

„Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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