Online-Glücksspiel: Auch LG Bielefeld im Online-Casino-Skandal auf Seiten des Verbrauchers!

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Ein Online-Casino muss rund 15.000 Euro an einen geschädigten Spieler zurückzahlen. Der Anbieter hat gegen das Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot öffentlicher Glücksspiele im Internet verstoßen.

Es ist ein neuerliches verbraucherfreundliches Urteil gegen die Betreiberin eines Online-Casinos. Ein Spieler hatte über eine deutschsprachige Internetseite zwischen September 2019 und April 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 15.000 Euro verloren. Das Geld erhält er durch die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld nun zurück. Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, habe sie keinen Anspruch auf das Geld. Die Beklagte habe zwar über eine gültige Glücksspiellizenz für Malta verfügt, aber nicht für Deutschland.

„Das Urteil ist aus den bekannten Gründen ergangen. Die Beklagte hat das Geld des Geschädigten ohne Rechtsgrund erlangt. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Eine spezielle Informationswebseite zum Glücksspiel-Skandal wird von der Kanzlei hier bereitgestellt.

Ein weiterer Vorteil für geschädigte Spieler, die ihre Verluste auf dem Rechtsweg zurückerhalten wollen: Das Landgericht Bielefeld hat festgestellt, dass dem Rückzahlungsanspruch des Klägers nicht entgegenstehe, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt gewesen sei, und die Beklagte habe dies auch nicht dargelegt.

Für den glücksspielrechtlichen Experten Dr. Gerrit W. Hartung bedeutet das, dass geschädigte Spieler den Klageweg beschreiten sollten. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor dem Stichtag 30. Juni 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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