Opel Dieselskandal: Entschädigung einklagen

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Auch Opel von Dieselskandal betroffen

Die Autoindustrie hat Dieselmotoren manipuliert; das ist in Grundzügen schon seit 2015 bekannt. So musste der VW-Konzern schon 2015 zugeben, dass in zahlreichen Motoren „Schummelsoftware“ installiert worden war. Rechtlich handelt es sich um eine unzulässige, also rechtswidrige sog. Abschalteinrichtung, die VW mit Betrugsabsicht eingebaut hatte. Vor allem aufgrund der Betrugsabsicht wurde VW tausendfach zu Schadensersatz verurteilt, Opel aber nicht.

Aber die Lage hat sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert (EuGH, C-100/21). Betrugsabsicht muss nicht mehr bewiesen werden. Es reicht das i.d.R. bloße Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus, damit der Hersteller eine Entschädigung zahlen muss. Der Bundesgerichtshof hat daraufhin ausgesprochen, dass Besitzern von Dieseln mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen Schadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises zusteht.

Diese oberste Rechtsprechung wird nun umgesetzt: Das OLG Dresden hat Opel auf pauschalierten Schadensersatz verurteilt (OLG Dresden, 28.08.2023 - 5a U 562/23).

Daher sollten alle Besitzer von Opel-Dieseln ihre Entschädigungsansprüche prüfen lassen. Bei Opel gilt dies auch für Besitzer von Modellen mit der Abgasnorm Euro 6d Temp.

Im Einzelnen:

Opel: Amtliche Rückrufe für Zafira, Cascada, Insignia, Corsa, Astra

Viele Opel-Besitzer haben bereits Rückrufe erhalten, bei denen es um die Abgasthematik ging und unzulässige Abschalteinrichtungen durch ein Update entfernt werden sollten.

Welche Opel Diesel sind betroffen? Am einfachsten zu identifizieren sind die betroffenen Fahrzeuge anhand der Genehmigungsnummer, die in beiden Zulassungsbescheinigungen steht. Stand 28.07.2022 sind dies folgende Modelle:

Zafira Tourer             e4*2007/46*0204*12 - 22

Zafira Tourer             e4*2007/46*0204*19 - 22

Cascada                     e4*2007/46*0204*20 - 22

Insignia                       e1*2007/46*0374*16 - 18

Corsa                          e1*2001/116*0379*30-36

Corsa                          e1*2007/46*0505*09-14

Corsa                          e50*2007/46*0055*06-08

Astra                           e1*2007/46*0141*20-25

Astra                           e4*2007/46*0204*15-32

Astra                           e4*2007/46*0308*09

Astra                           e4*2007/46*0996*00-12

Insignia                       e1*2007/46*0374*17-18

Zudem mussten unter dem Rückruf-Code O8R mehr als 5.000 

  • Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021 

in die Werkstatt. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 8. Juli 2022 mitteilte, wurden „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung“ festgestellt. Das spricht sehr für eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Eine anwaltliche Prüfung anhand der vom KBA veröffentlichten Daten verschafft Gewissheit. Denn es sind z.B. nicht nur 1.6-Liter-Maschinen betroffen, sondern auch Motoren mit 2.0 oder 1.3 Liter Hubraum. Die Liste dürfte auch nicht abschließend sein. Seit 2018 sind immer mehr Opel-Motoren dazu gekommen. Ein Ende ist nicht absehbar.

Experten gehen sogar davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

Wohl durchweg Thermofenster in Opel-Dieseln verbaut

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügen die zurückgerufenen Opel-Diesel über mehrere Betriebsstrategien zur Minderung des Schadstoffausstoßes. Entsprechen die Umgebungsparameter den Bedingungen auf dem Teststand, schaltet das Fahrzeug in die Strategie mit den höchsten Abgasrückführungsraten. Dadurch werden die Stickoxide in den Abgasen reduziert und die gesetzlichen Emissionswerte eingehalten.

Dabei wurden durch das KBA die verwendeten Schaltungen, welche im vorliegenden Fall außerhalb des Umgebungstemperaturbereichs von 17 °C bis 33 °C und unterhalb eines Umgebungsdrucks von 91,5 kPa sowie oberhalb bestimmter Drehzahlen oder Lasten aktiviert werden, als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet“,

erklärte das KBA in einem Schreiben an eine prominente Kanzlei.

Das KBA bestätigt somit eindeutig die Existenz eines rechtswidrigen sog. Thermofensters. Dieses bewirkt, dass die Abgasreinigung nur unter Schönwetterbedingungen läuft und somit in Wirklichkeit ineffektiv ist.

EuGH, C-100/21 hilft Verbrauchern

Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, hatte wie oben erwähnt bisher von den Klägern den Beweis gefordert, dass Hersteller mit Betrugsabsicht gehandelt haben. Bei Thermofenstern, so der BGH, sollen Hersteller nicht mit dieser Absicht gehandelt haben.

Der Europäische Gerichtshof, der die entscheidenden EU-Richtlinien auszulegen hat, hat den BGH aber korrigiert: Jedem Besitzer eines Diesels mit unzulässiger Abschalteinrichtung wie z.B. dem Thermofenster steht auch allein deswegen Schadensersatz zu (Rechtssache C 100/21). 

Der BGH ist dem im Wesentlichen gefolgt (VIa ZR 335/21). Danach steht Besitzern von Opel-Dieseln ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises zu.

Die Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigungsklage sind also ganz deutlich gestiegen.

Ansprüche bestehen auch dann noch, wenn ein Update durchgeführt wurde.

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