Citroën im Dieselskandal: Entschädigung fordern
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Citroën leider auch Teil des Abgasskandals
Über Citroëns Dieselmodelle ist verglichen mit VW deutlich weniger "Skandalöses" an die Öffentlichkeit gedrungen. Citroën gehörte aber zur PSA-Gruppe (Citroën, DS, Opel, Peugeot und Vauxhall) und bezog seine Motoren aus diesem Konzern. Die Motoren der PSA-Gruppe sind wiederum sehr wohl von Manipulationen betroffen. Die Indizien besagen daher, dass auch Citroën Teil des Dieselskandals ist.
Amtliche Prüfung: Konzernmotoren und Schwestermodelle manipuliert
Die "Untersuchungskommission Volkswagen", vom Bundesverkehrsministerium aus Anlass der bei VW bekannt gewordenen Tricksereien initiiert, ließ vom Kraftfahrt-Bundesamt auch die Dieselfahrzeuge vieler anderer Hersteller untersuchen. Zu den untersuchten Modellen gehörte der Fiat Ducato mit 3.0 Hubraum und 130 KW. Es wurde offenkundig, dass der Fiat Ducato im realen Straßenbetrieb innerhalb eines Temperaturbereichs von 13 bis 17 Grad einen vierfach höheren NOX-Ausstoß hatte und bei 10 Grad sogar einen neunfach erhöhten Wert. Der Hersteller gestand ein, dass dieses Phänomen auf einer Reduktion der Abgasrückführung bei Temperaturen von unter 20 Grad beruht.
Es liegt also ein sog. Thermofenster vor, das nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) grundsätzlich nicht zulässig ist und für den Besitzer einen Schadensersatzanspruch begründet (C-100/21). Neuerer BGH-Rechtsprechung zufolge sollen Besitzer betroffener Diesel eine Entschädigung in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises erhalten.
Der untersuchte Motor war der 180 Multijet mit 3.0 Hubraum, 130 KW, Euro 5 und dem Kennbuchstaben F1CE3481E. Dieser Motor ist auch im
- Citroën Jumper
einsetzt worden. Der Citroën Jumper wiederum ist technische Basis für viele Wohnmobile der Hersteller
- Hobby
- Hymer
- PLA
- Pössl
- Sunlight
- Adria
- Bürstner
- Campster
- Etrusco
- Giotiline
- Globecar
- Carado
- Clever Vans
- Dethleffs
Besitzer des genannten Citroën-Jumper-Modells und der entsprechenden Wohnmobile haben daher sehr gute Chancen auf Schadensersatz und sollten anwaltlichen Rat einholen.
Experten gehen saber letztlich davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.
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