Opferrechte: Nebenklage (2/3) – Warum sollte ich als Nebenkläger auftreten? Chancen und Risiken

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Die Nebenklage bietet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sein persönliches Interesse auf Genugtuung zu verfolgen und sich gegen die etwaige Leugnung oder Verharmlosung seiner Verletzungen zu verteidigen. 

Durch die Ausstattung mit eigenen Verfahrensrechten ist es als Nebenkläger möglich, substanziell Einfluss auf den Gang des Verfahrens zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Nebenkläger anwaltlich vertreten wird.

Nicht selten kann die aktive Rolle des Nebenklägers im Vergleich zu einer rein passiven Rolle als Zeuge dem Opfer einer Straftat dabei helfen, besser mit den emotionalen und psychischen Folgen der individuellen Unrechtserfahrung umzugehen. Mit der Durchführung eines Strafverfahrens trägt der Staat schließlich immer auch einem wichtigen Bedürfnis des Opfers Rechnung, nämlich ihm zu signalisieren, dass die "Rechtsgemeinschaft" das Handeln des Täters verurteilt und sich auf die Seite des Opfers stellt. Es liegt nahe, anzunehmen, dass ein Opfer desto eher dazu in der Lage sein wird, ein Gefühl der Kontrolle über die Situation zurückzugewinnen und Gerechtigkeit zu empfinden, je stärker es sich an diesem Prozess der "Gerechtigkeitswiederherstellung" beteiligt begreift. 

Nichtsdestotrotz ist die Frage, wie stark man an dem Strafverfahren gegen den Täter involviert sein möchte, immer sehr individuell. Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf traumatische Erlebnisse und hat seine eigene Herangehensweise an die Verarbeitung solcher Geschehnisse. Was für eine Person hilfreich und heilsam sein mag, kann für eine andere Person überwältigend oder belastend wirken. 


Ratschlag

Bevor die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten einer Nebenklage getroffen wird, sollte das Opfer eine klare und aufrichtige Haltung entwickelt haben, wie stark es tatsächlich im Strafverfahren mitwirken möchte. Wichtig ist bei alledem, realistische Erwartungen an den Verlauf und das Ergebnis des Strafverfahrens zu haben und ggfs. darauf vorbereitet zu sein, dass bestimmte Erwartungen unter Umständen nicht vollständig erfüllt werden (können). Insbesondere letzterer Aspekt sollte nicht unterschätzt werden: Denn werden übermäßig hohe, tatsächlich nicht realisierbare Erwartungen an das Strafverfahren gestellt und diese am Ende enttäuscht, besteht die Gefahr, dass die individuelle Unrechtserfahrung nicht gemildert, sondern im Gegenteil sogar verstärkt wird.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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