Orsay schließt alle Standorte und 1.200 Kündigungen folgen

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Die Orsay GmbH hat ihren Hauptsitz im Willstätt in Baden-Württemberg.

Orsay hat die Corona-Pandemie stark zugesetzt.

Ein Staatskredit half leider auch nicht.

Im Jahr 2021 folgte die Insolvenz.

Von den 197 Standorten in Deutschland wurden bereits im April 67 Standorte geschlossen.

Orsay sollte am deutschen Markt bestehen bleiben, eben nur mit kleinerem Filialnetz.

Orsay versuchte einen neuen Investor oder Käufer zu finden – das gelang nicht.

Nun ist bekannt, dass Orsay alle Filialen in Deutschland schließt.

Das bedeutet konkret, dass die restlichen 130 Standorte in der ganzen Bundesrepublik geschlossen werden und die Mietverträge der Filialen bereits zum 01.07.2022 gekündigt wurden.

1.200 Arbeitnehmer verlieren zum 30.06.2022 ihren Job.

Orsay gibt an, dass der Krieg gegen die Ukraine das Kaufverhalten negativ beeinflusst habe und dadurch das Ende von Orsay besiegelt wurde.

Auch bei einer Insolvenzkündigung können dem Arbeitgeber formelle Fehler passieren, wie eine fehlerhafte oder unterlassene Massenentlassungsanzeige.

Ohne wirksame Massenentlassungsanzeige ist die Kündigung rechtswidrig.

Außerdem kann der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung, in der Schwangerschaft, im Mutterschutz oder der Elternzeit verpflichtet sein, vor der Kündigung eine behördliche Zustimmung zur Kündigung zu erlangen.

Auch ohne vorherige behördliche Zustimmung ist die Kündigung rechtswidrig.

Außerdem kann auch bei Arbeitgebern, die insolvent sind, die Möglichkeit bestehen eine Abfindung auszuhandeln.

Jedenfalls kann mit dem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgehandelt werden, welches den Start in ein neues Arbeitsverhältnis ermöglicht.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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