PB-ViGoods GmbH mahnt weiterhin über die ANKA Rechtsanwälte ab

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Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit der PB-ViGoods GmbH:

Über die Abmahntätigkeit der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwälte hatte ich in der Vergangenheit hier bereits berichtet. Die Abmahnungen bezogen sich entweder auf quasi-gewerbliche Angebote bei eBay:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-pb-vigoods-gmbh-ueber-die-anka-rechtsanwaelte_151630.html

oder auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-pb-vigoods-gmbh-ueber-die-anka-rechtsanwaelte-erhalten-ich-berate-sie_084579.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bei dem Vertrieb von E-Zigaretten und Liquids. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Abgemahnte Produkte ohne Altersverifikation versendet.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro tragen, was Kosten in Höhe von 1.324,60 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Im Bereich des Vertriebs von e-Zigaretten, Zubehör und Liquids werden seit einiger Zeit verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt:

Zum einen gehen gewerbliche Anbieter zunehmend gegen Privatverkäufer vor, die sehr umfangreich entsprechende Produkte anbieten. Zum anderen sprechen gewerbliche Anbieter auch untereinander wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Auch hierüber hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-von-rechtsanwalt-S.-fuer-die-iocean-ug-erhalten-ich-berate-sie_138874.html

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Wettbewerbsverstoßes im Zusammenhang mit dem Vertrieb von E-Zigaretten, Zubehör und Liquids sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. 

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

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