Pegasus Development GmbH empfiehlt Beteiligung an Fashion Concept GmbH - Risiken beachten!

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Viele Anleger unterschiedlicher Firmen der Pegasus Development Unternehmensgruppe – Pegasus Development AG, Pegasus Development GmbH und Pegasus Development Inc. – haben in den letzten Wochen neue Angebote seitens der GmbH aus Frankfurt erhalten.

Neuerdings wird nun eine Beteiligung an der Fashion Concept GmbH (korrekte Schreibweise laut Bekanntmachung des Handelsregisters unter der Register-Nummer 726429: FashionConcept GmbH)  mit Sitz in Mannheim angeboten.

In einer E-Mail an Investoren wird zunächst darauf hingewiesen, dass bei der mittlerweile insolventen Pegasus Development AG in der Schweiz keine Rückerstattungen mehr zu erwarten seien. Ferner wird in der Mail ausgeführt:

„Da die Pegasus Development Inc. Ende des Jahres an die Börse geht und die Verluste der Investoren für schlechte Reputation sorgen, möchten wir den Investoren über unsere Tochtergesellschaft entgegenkommen.“

Sodann wird auf die Möglichkeit einer Beteiligung an der FashionConcept GmbH hingewiesen. Zu diesem Unternehmen heißt es in der Mitteilung:

„Die Fashion Concept hat bereits produzierte Ware von fünf verschiedenen Marken, welche einen Wert in Höhe von knappe 30. Mio € sind und werden international, online und im Einzelhandel verkauft.“

Nähere Informationen, welche geeignet sind, diese Angabe zu überprüfen oder auch nur zu plausibilisieren, enthält die Mitteilung nicht. Ein Prospekt wird weder beigefügt noch angeboten. Hinweise auf Verlustrisiken sind weder in der E-Mail noch in den Vertragsbedingungen enthalten.

Die an Betroffene übersandten Vertragsbedingungen sind von Herrn Jimmie Martikainen, dem Geschäftsführer der Pegasus Development GmbH, unterzeichnet. Eine Vertretungsfunktion dieser Person für die FashionConcept GmbH ist dem Handelsregister bislang (Stand 23.04.2021) nicht zu entnehmen. Über die Verwendung der Gelder heißt es in den Vertragsbedingungen allgemein:

„Fashion Concept erwirbt laufend Beteiligungen an Unternehmen und gestaltet über diese Beteiligungen die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen aktiv mit. Die Einlage ist zur Mitfinanzierung dieser Vorhaben zu verwenden („Vorhaben“).“

Für welche konkreten Anlagezwecke die Gelder verwendet werden, bleibt damit im Dunkeln. Ein solches „Blind-Pool“-Anlagesystem weist für Anleger regelmäßig hohe Verlustrisiken auf.

Die Stiftung Warentest hat bereits im Dezember 2020 vor den Vertriebsaktivitäten der Pegasus Development GmbH gewarnt. Es entsteht auch hier der Eindruck, dass das Unternehmen nicht vollständig und ordnungsgemäß über die wesentlichen Merkmale der Anlage und namentlich deren Risiken informiert.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits zahlreiche Anleger unterschiedlicher Unternehmen von Pegasus Development und hat für diese bereits erste gerichtliche Erfolge erzielt. Er rät allen betroffenen Anlegern, welche eine Anlage auf Vermittlung der Pegasus Development GmbH abgeschlossen haben, die Zeichnung anwaltlich überprüfen zu lassen und bietet hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung an.



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