Perfect X oHG: Abmahnung durch Kanzlei Schroeder

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Die Perfect X oHG und Kanzlei Schroeder mahnen ab. Der Vorwurf an den Abgemahnten lautet, dass dieser sich als privater Anbieter bei eBay ausgebe, indem er bspw. unter einem privaten Account handelt, er tatsächlich aber als gewerblicher Händler einzustufen sei. Wir haben bereits des Öfteren über solche Abmahnungen der Kanzlei Schroeder berichtet, Sie können entsprechende Veröffentlichungen auf unserer Seite www.muensteraner-rechtsanwaelte.de aufrufen.

Vorab: Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder erhalten haben, können Sie gerne unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung durch einen unserer Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns unter 

(Tel) 0251 / 208680-30, 

(Fax) 0251 / 208680-50 oder via

eMail unter info@wd-recht.de.

 

Der Vorwurf der Perfect X oHG

Der Vorwurf der Perfect X oHG richtet sich darauf, als angeblich privater- tatsächlich aber gewerblicher Händler einen unlauteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu erlangen und gleichzeitig die Verbraucherrechte zu umgehen. Gewerbliche Händler haben im Unterschied zu privaten Händlern eine Vielzahl von Pflichtangaben Informations- und Kennzeichnungspflichten (bspw. Widerrufsbelehrung) bereit zu stellen.

Ob ein Händler schon gewerblich- oder noch privat ist, hängt von einer Gesamtschau seiner Verkaufstätigkeit ab. Nach neuerer europäischer Rechtsprechung reicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Händler nicht schon eine höhere Anzahl von Angeboten aus. Weitere Indizien sind bspw. (!)

- die Aufmachung des Angebots,

- das Angebot gleichartiger Waren,

- das Angebot neuer oder neuwertiger Waren,

- ein auf Dauer ausgerichtetes Angebot.

Nicht erforderlich dagegen ist Gewinnerzielungsabsicht, ein Gewerbeschein oder das Bewusstsein gewerblichen Handelns.

Falsch sind Äußerungen im Internet, nach welchen eine Obergrenze von bspw. 10 Angeboten pro Monat sicher als Privatverkauf zu werten ist (Wer bspw. 2 Rolls Royce pro Monat verkauft, handelt sicherlich nicht wie ein Verbraucher).

Kleinere Indizien, wie bspw. der Accountname oder verräterische Angaben in der Artikelbeschreibung können ebenso heran gezogen werden, wie Verkaufsangebote auf anderen Plattformen

 

Was fordert die Perfect X oHG?

Die Perfect X oHG fordert über die Kanzlei Schroeder vom Abgemahnten

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR

 

Reaktion auf eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Zu empfehlen ist zunächst die Heranziehung eine Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, der mit seinem Fachanwalt inhaltlich einschlägige „besondere theoretische und praktische Kenntnisse“ nachgewiesen hat. Der Fachanwalt prüft zunächst die Brechtigung der Abmahnung, die keineswegs immer so eindeutig ist, wie die abmahnende Seite behauptet.

Tipp: Handeln Sie nicht voreilig, unterzeichnen Sie auf keinen Fall vorschnell die angebotene Unterlassungserklärung! Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, sollte dieses zuvor modifiziert werden („Beseitigungspflicht“, „Schuldanerkenntnis“, „Wortwahl/Auslegung“…). Kontaktieren Sie nicht direkt den Gegenanwalt. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit! Beachten Sie die gesetzten Fristen!

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere (Fach-)Anwälte beraten und vertreten seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!

 

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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