Piccam, Piccor, Piccox: Es ist ruhig geworden! Was können Anleger tun? Anwälte informieren!

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Viele Anleger des Picam-Unternehmensverbundes warten weiterhin auf die Rückzahlung ihres Geldes, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche Anleger der Picam-Gruppe vertreten, hinweisen.

Die Staatsanwaltschaft und Polizei konnten wohl inzwischen Vermögen im Wert von ca. 80 Mio. € sicherstellen, was schon einmal sehr positiv für die Betroffenen ist (mittlerweile soll sich der sicher gestellte Betrag sogar nochmals erhöht haben).

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten stehen auch mit der Staatsanwaltschaft in engem Kontakt, um in Erfahrung zu bringen, wie Betroffene auf die ca. 80 Mio. € zugreifen können, um ihren Schaden zu kompensieren, oder ob eventuell eine gleichmäßige Auskehrung erfolgt oder nicht.

Teilweise könnten und sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch überprüfen, ob z. B. im Wege der Vermittlerhaftung, Treuhänderhaftung oder Haftung weiterer Verantwortlicher auch weitere Anspruchsgegner im In- und Ausland auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. 

Hierbei sollten Anleger aber immer prüfen, ob bei solchen Verantwortlichen „Geld“ zu holen wäre. Hierbei dürfte nach Recherchen von Dr. Späth & Partner bei einem Treuhänder eine Haftpflichtversicherung vorliegen und auch bei diversen Vermittlern.

Denn diverse Vermittler haben z. B. über ein Haftungsdach gehandelt, sodass hier eine Haftpflichtversicherung vorliegen dürfte, die zur Schadenskompensation genutzt werden könnte, was immer im Einzelfall geprüft werden sollte.

Anleger sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen wie dem gegenwärtigen bei Piccam, Piccor etc. sehr vertraut. Auch im Ausland kann die Kanzlei dabei über Partnerkanzleien z. B. in der Schweiz umfassende Rechtshilfe zur Verfügung stellen.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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