PKV Beitragserhöhung - Rückforderung möglich, auch wenn man nicht mehr alle Unterlagen hat

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Spätestens seit den BGH-Urteilen vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19; IV ZR 314/19) ist den privat Krankenversicherten klar, dass Sie Beitragserhöhungen und Prämienerhöhungen nicht wehrlos akzeptieren müssen. Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei haben schon zahlreichen PKV Versicherten rechtlichen Beistand geleistet. Geleistete Beiträge oder Prämien, die auf Grundlage unwirksamer Erhöhungen stattgefunden haben, können von den Versicherten zurückverlangt werden. Dies hat zuletzt der BGH in seinem Urteil vom 14. April 2021 – IV ZR 36/20 nochmal unterstrichen.

Allerdings fragen sich betroffene PKV-Versicherte, ob Sie Ihre Rückzahlungsansprüche gegenüber der Privaten Krankenversicherung auch dann geltend machen können, wenn Sie nicht mehr über alle Unterlagen verfügen oder diese abhandengekommen sind. Unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte können Sie beruhigen: Denn Versicherungen können zur Auskunft über die erforderlichen Informationen zur Durchsetzung Ihres Rückzahlungsanspruchs verpflichtet sein.

Versicherer verweigern teilweise rechtswidrig Auskunft

Fehlen Ihnen für die Rückforderung von zu viel geleisteten Beiträgen die entsprechenden Unterlagen, können wir in Ihrem Namen die Versicherung zur Herausgabe der notwendigen Informationen auffordern. Wir wissen aus vielen Schilderungen von Mandanten, dass sich Private Krankenversicherungen querstellen. Dies ist der Versuch, den Versicherten von seinem Rückforderungsverlangen abzubringen. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Wir zeigen Ihnen im nächsten Abschnitt, wie wir für Sie vorgehen.

Auskunftsansprüche und Rückforderung machen wir für Sie geltend

Gegen die mauernde Versicherung gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten, die angefragten Unterlagen herauszubekommen.

Einmal bestehen versicherungsvertragliche Auskunftsrechte gegen den Versicherer, die der Gesetzgeber in § 3 VVG und § 7 VVG näher bestimmt hat. So versetzen diese Auskunftsrechte den Versicherten in die Lage, etwa den abhandengekommenen Versicherungsschein neu ausgestellt zu bekommen. Versicherte können aber auch die Versicherungsbedingungen hierdurch von der PKV nochmal zugeschickt verlangen.

Zudem kann Art. 15 DSGVO eine Möglichkeit darstellen, die relevanten Informationen von der Privaten Krankenversicherung zu erhalten. Voraussetzung dieses Anspruchs ist jedoch die Personenbezogenheit der zur Auskunft verlangten Daten. Wenn es z.B. um die Beiblätter zu den Beitragsanpassungen geht, wird Art. 15 DSGVO nach derzeitigem Rechtsstand wohl nicht weiterhelfen. In diesem Fall ist eine andere juristische Argumentation erforderlich, die wir dann gerne für Sie mit Blick auf Ihren individuellen Fall bei der PKV anführen.

Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bieten hierzu eine kostenlose Erstberatung an. Am Telefon erreichen Sie uns unter 0221 6777 00 55. Sie können uns aber auch gerne eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de schreiben oder Sie nutzen bequem unser Schnell-Check-Formular, welches Ihnen die Erfolgsaussichten von Beitragsrückerstattungen in Ihrem Fall anzeigt.



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