Planen Sie Teilzeit?

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... dann planen Sie auch viel Zeit zur Vorbereitung ein. Meist ist es das Kind, das neue Arbeitszeiten erfordert und dann muss die Reduzierung (nach der Elternzeit z. B.) gut geplant sein. Hat es nicht geklappt, dann sind Sie am Geburtstag Ihres Kindes bei der Arbeit. Planen Sie daher frühzeitig vorher mit einem Profi an Ihrer Seite den Antrag. Dieser muss mindestens drei Monate vorher gestellt und sollte möglichst konkret sein: Ihr Antrag muss enthalten, auf wie viele Stunden Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen und ab wann. Nur so haben Sie Ihre Reduzierung sicher, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb der im Teilzeitbeschäftigungs- und Befristungsgesetz geregelten Frist von einem Monat vor Beginn reagiert. 

Wenn Sie – wie es meist der Fall ist – nur zu einer bestimmten Zeit arbeiten können, sollten Sie zusammen mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht überlegen, ob auch dies in den Antrag aufgenommen werden soll. Hier müssen Sie überlegen, ob die von Ihnen gewünschte Zeit auch im Rahmen der betrieblichen Arbeitsverteilung umgesetzt werden kann. Denn auch der Arbeitgeber kann Gründe haben, wieso die von Ihnen gewünschte Arbeitszeitverteilung nicht umgesetzt werden kann. Daher sieht das Gesetz auch vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer am besten gemeinsam eine Lösung finden sollen. 

Aber Vorsicht! Wenn das nicht klappt, müssen Sie Ihre Rechte notfalls schnell gerichtlich durchsetzen. Nur mit einem richtigen Antrag haben Sie dann eine gute Chance, den Antrag auch kurzfristig beim Arbeitsgericht durchzusetzen (und so doch den Geburtstag zusammen mit Ihrem Kind zu feiern)!


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