Pleite für VW im Abgasskandal – OLG Koblenz spricht Schadenersatz bei VW Passat (EA 288) zu

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal am OLG Koblenz Schadenersatz für einen VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 durchgesetzt. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass VW in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss. Daran ändert auch nichts, dass der Kläger das Auto zwischenzeitlich verkauft hat.

Unzulässige Abschalteinrichtungen bei VW sind seit dem Dieselskandal, der im Herbst 2015 aufgeflogen war, bestens bekannt. Dabei handelte es sich um Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189. Vor dem OLG Koblenz ging es jedoch um einen VW Passat mit dem Motor EA 288, dem Nachfolgemodell des EA 189. „Laut VW soll bei dem Motor alles sauber sein und es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen geben. Das sehen zahlreiche Gerichte allerdings anders und haben VW auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Dieser Rechtsprechung hat sich nun auch das OLG Koblenz angeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.


VW kassiert nächste Verurteilung durch ein Oberlandesgericht


Für VW besonders bitter: Nach den Oberlandesgerichten Naumburg und Köln ist das OLG Koblenz schon das dritte OLG, das VW zu Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 verurteilt hat. „Die Rechtsprechung entwickelt sich auch hier zunehmend verbraucherfreundlich, so dass geschädigte VW-Kunden gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

In dem Fall vor dem OLG Koblenz hatte der Kläger den VW Passat, Baujahr 2016, als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 24.635 Kilometern zum Preis von 28.400 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor EA 288 und einem NOx-Speicherkatalysator (NSK) ausgestattet. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So komme u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie zum Einsatz.

„Diese Aufheizstrategie kennt man aus den größeren 3-Liter-Dieselmotoren, die von der Konzernschwester Audi gebaut wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und für zahlreiche Modelle einen verpflichtenden Rückruf angeordnet“, erklärt Rechtsanwalt Schwering.


OLG Koblenz: Aufheizstrategie ist unzulässige Abschalteinrichtung


Auch das OLG Koblenz wertete die Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger sei dadurch schon beim Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, entschied das OLG. Der Kläger kann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die rund 98.000 Kilometer, die der Kläger mit dem Fahrzeug gefahren ist, und des erzielten Verkaufspreises in Höhe von 13.800 Euro verlangen – unterm Strich knapp 4.500 Euro.


EuGH: Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen


Rückenwind für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal kommt vom Europäischen Gerichtshof. Mit Urteil vom 8. November 2022 hat der EuGH erneut deutlich gemacht, dass er die viel diskutierten Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen hält (Az. C-873/19). „Thermofenster werden von fast allen Autoherstellern bei Dieselfahrzeugen eingesetzt, u.a. auch von VW. Auch hier bestehen nach dem Urteil des EuGH gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering. Millionen Dieselfahrzeuge sind von der Entscheidung des EuGH betroffen.

Die Chancen auf Schadenersatz dürften noch weiter steigen, wenn der EuGH in einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal seinem Generalanwalt Athanasios Rantos folgt. Der hatte in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 erklärt, dass Autohersteller schon dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben (Az. C-100/21). Ein Urteil steht hier noch aus. Wenn der EuGH wie zu erwarten ist, dem Generalanwalt folgt, muss den Autoherstellern kein Vorsatz mehr bei der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Schwering Rechtsanwälte steht für eine kostenlose Erstberatung und die Abfrage der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/




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