Polizist wegen Pinkelns in der Öffentlichkeit entlassen – ist das rechtens?
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Das Oberverwaltungsgericht NRW (Münster) bestätigte die Entlassung eines Polizisten, weil dieser in der Öffentlichkeit urinierte (OVG NRW, Beschluss v. 27.09.2024 – 6 B 461/24).
Der Grund: Verletzung der Vorbildfunktion und damit Fehlen der charakterlichen Eignung zur Ausübung des Berufs als Polizist.
Es muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass dies weder ein einmaliges Geschehen noch der einzige Vorwurf war. Vorgeworfen wurde dem Polizisten auf Probe unter anderem auch das Parken im absoluten Halteverbot für eine Kaffeepause.
Der Vorwurf der fehlenden charakterlichen Eignung bezog sich wohl vor allem darauf, dass der Polizist seine Pflicht darauf zu achten, Recht und Gesetz einzuhalten, verletzte. Das Pinkeln in der Öffentlichkeit sowie das Parken in einem absoluten Halteverbot stellen beispielsweise Ordnungswidrigkeiten dar.
Entlassung eines Beamten auf Probe mangels Bewährung
Ein Beamter auf Probe muss sich bewähren. Maßgeblich ist hier die „(charakterliche) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ (OVG NRW, Beschluss v. 27.09.2024 – 6 B 461/24). Es genügen – so das OVG NRW - schon Zweifel hieran, um die mangelnde Bewährung zu bejahen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW führte aus, dass ein Beamter sich (unter anderem) „mit vollem persönlichen Einsatz seinem Beruf zu widmen“ (OVG NRW, Beschluss v. 27.09.2024 – 6 B 461/24) habe.
Wann kann ich wegen Fehlverhaltens als Beamter entlassen werden?
Fehlverhalten kann in jedem Beruf zu einer Kündigung bzw. Entlassung führen. Bei Beamten gelten hierbei noch einmal besondere, in gewisser Weise strengere, Maßstäbe. Das liegt im Grunde an ihrer hervorgehobenen Stellung, an ihrer Vorbildfunktion.
Es droht ein Disziplinarverfahren und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen, wie beispielsweise der Kürzung von Dienstbezügen bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Problematisch kann hierbei die Feststellung, vor allem die Überprüfbarkeit der festgestellten, fehlenden charakterlichen Eignung sein. Ein Anwalt für Beamtenrecht weiß, worauf hier zu achten ist und welche Angriffspunkte eines solchen Vorwurfs es gibt. Ein erfahrener Anwalt für Verwaltungsrecht kann Sie demnach bestmöglich gegen den Vorwurf fehlender charakterlicher Eignung und eine damit drohende Entlassung verteidigen.
Welche Charaktereigenschaften muss man als Beamter vorweisen?
Zu den erforderlichen Charaktereigenschaften eines Beamten gehören zum Beispiel Loyalität, aber auch Zuverlässigkeit.
Disziplinarverfahren wegen vorgeworfenem Fehlverhaltens – was kann ich tun?
Gegen eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann grundsätzlich rechtlich vorgegangen werden.
Welche Möglichkeiten hier im Einzelnen bestehen und welche Erfolgsaussichten bestehen, fragen Sie am besten einen Anwalt für Beamtenrecht. Erforderlich ist hier nämlich stets eine genaue Würdigung der konkreten Umstände Ihres individuellen Falls.
Wichtig ist, dass Sie ein Recht auf einen rechtlichen Beistand – einen Anwalt – haben und dieses auch bestenfalls nutzen sollten. Ihre berufliche Zukunft steht auf dem Spiel. Schlimmstenfalls kann – je nach Vorwurf – die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis drohen und Ihre Karriere ein jähes Ende nehmen.
Der Anwalt für Beamtenrecht setzt sich mit Fachkompetenz und Berufserfahrung auf diesem Gebiet dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und gravierende Disziplinarmaßnahmen abgewendet werden.
Wenden Sie sich daher am besten so zeitnah wie möglich an einen spezialisierten Anwalt für Beamtenrecht, wenn Sie mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert sind.
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