Positives Gerichtsurteil für die Taxi-Branche

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Die Kanzlei Bergdolt konnte für die von der Corona-Krise geplagte Taxi-Branche ein Gerichtsurteil erstreiten, das Wirkung weit über den Einzelfall hinaus haben könnte.

Wir glauben, dass dieses Urteil Signalwirkung hat und Vorteile für alle bringen kann, die von den Folgen der Corona-Pandemie im Taxigewerbe betroffen sind.

Worum geht es? 

Wie viele andere hatte unser Mandant, ein Taxi-Einzelunternehmer, sein Taxi über eine Automobilbank finanziert. In monatlichen Raten zahlt er den Kaufpreis ab. Normalerweise ist diese Vertragskonstruktion kein Problem.

Während der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber Reglungen eingeführt, wonach bei Zahlungsverzug solche Verträge nicht gekündigt und auch nicht fällig gestellt werden dürfen. Leider lief diese Reglung aus und der Gesetzgeber hat sie nicht verlängert. Viele Finanzierungsbanken fühlen sich daran daher nicht mehr gebunden. So auch in unserem Fall. Die Bank drohte die Kündigung an, weil die Finanzierungsraten nicht mehr geleistet werden konnten. Die Folge wäre gewesen, dass das Taxi zurückgegeben werden muss oder die ganze Finanzierungssumme auf einmal bezahlt werden muss, mehrere zehntausend Euro – in der aktuellen Zeit unmöglich. Unser Mandant stand also vor der Wahl, durch den Verlust des Taxis seine berufliche Existenz aufgeben zu müssen oder sehr schnell einen riesigen Geldbetrag aufbringen zu müssen. Beides unzumutbare Alternativen.

In dieser Konstellation hat das Gericht nun im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in seinem Urteil angeordnet, dass die monatliche Finanzierungsrate um ¾ gesenkt wird. Statt EUR 1.200,00 mussten nur noch EUR 300,00 pro Monat bezahlt werden. Das Urteil erging vorrübergehend, bis ein weiterer Rechtsstreit Klärung bringt. Für unseren Mandanten bedeutete dies die Rettung seines Betriebes. Er kann sein Taxigewerbe weiter betreiben und das zu monatlichen Zahlungen, die für ihn leistbar sind.

Was heißt das für andere Fälle? 

Die Gründe, aus denen das Gericht zu seinem Urteil gekommen ist, sind auf andere Fälle übertragbar. Denn das Gericht hat argumentiert, dass wenn man die Interessen beider Vertragsparteien, des Taxifahrers sowie der Bank, miteinander vergleicht, die Interessen des Taxifahrers in dieser Situation insoweit überwiegen, dass die Finanzierungsrate abgesenkt werden muss.

Diese Interessenlage dürfte in vielen Fällen, in denen Taxen auf diese Weise finanziert werden, die gleiche sein. Deswegen gibt es auch in vielen anderen Fällen gute Chancen, dass eine Absenkung der Finanzierungsrate erreicht werden kann. Das gleiche dürfte für Leasingraten gelten. Auch Bankkunden, deren Verträge bereits wegen Corona und den Auswirkungen der Pandemie gekündigt worden sind, können auf Basis dieses Urteils Ansprüche ableiten. Denn in den Verträgen der allermeisten Banken steht, dass bei Ausspruch einer Kündigung und schon im Vorfeld dazu die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt werden müssen. Das tun die Banken nicht in einem ausreichenden Maß und Gerichte erkennen das auch an. Es kann dann in einem Urteil festgestellt werden, dass der bereits gekündigte Vertrag noch weiterlaufen muss.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn auch Sie sich wegen der Auswirkungen der Corona—Pandemie in einer problematischen Situation mit Ihrer Bank befinden. Wir beraten Sie gerne und versuchen eine Lösung mit Ihnen zu finden.

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie hinsichtlich der besten Vorgehensweise. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir für Sie mit dieser auch eine Kostenübernahme für die Rechtsstreitigkeit ab.

Oft ist ein Gang vor Gericht gar nicht nötig. Wir schrecken davor aber auch nicht zurück – das oben angesprochene Urteil gibt uns Recht. Wir konnten vergleichbare Urteile im Übrigen auch in anderen Branchen erstreiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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