Postbank ignoriert Pfändungsfreigabe

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Erst auf unsere Intervention gibt die Postbank das Konto wieder frei.

Was war passiert? 

Das Konto unserer Mandantin wurde durch die Krankenkasse gepfändet. Nachdem die Mandantin mit der Krankenkasse eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen hatte, nahm die Krankenkasse die vorgenommene Pfändungs- und Überweisungsverfügung zurück und teilte dies der Pfändungsstelle der Deutschen Bank, die für die Postbank die Pfändung bearbeitete, mit einem Schreiben vom Anfang Juni 2023 mit. Leider erfolgte keine Reaktion seitens der Postbank bzw. Deutschen Bank, die Mandantin hatte immer noch keine Möglichkeit, über das auf ihr Konto befindliche Guthaben zu verfügen. 

Postbank gibt auf Anwaltsschreiben das Konto wieder frei. 

Nachdem wir die Gegenseite mit einem Anwaltsschreiben Ende Juli 2023 zur unverzüglichen Aufhebung der Pfändung aufforderten, konnte unsere Mandantin tatsächlich zwei Tage später wieder über ihr Kontoguthaben verfügen. 

Nicht aufgeben! 

Wir raten daher jedem betroffenen Postbank-Kunden sich in solchen Fällen schnelle anwaltliche Vertretung zu besorgen. Die Postbank war verpflichtet, sofort nach der Pfändungsrücknahme der Gläubigern die Pfändung aufzuheben. Tut sie dies nicht, ist sie dem Kunden zum Ersatz der durch die Verzögerung eintretenden Schäden verpflichtet. Dies können zum Beispiel Kosten von nicht eingelösten Lastschriften, Verzugszinsen und auch die Rechtsverfolgungskosten sein.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger empfiehlt daher jedem Betroffenen nicht lange abzuwarten, sondern anwaltliche Unterstützung einzuholen. Die Fachanwälte Dr. Birte Eckardt und Dietmar Klinger stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung. 



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