P&R – 54.000 Anleger sind betroffen

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Anlageskandal um die Container-Firma P&R hat zahlreiche Kunden um tausende Euro gebracht – nun könnte es für sie noch schlimmer kommen. Womöglich müssen die Anleger sogar Geld nachschießen.

Mit der veröffentlichten Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Jaffé vom 25.06.2018 wurde den P&R-Gesellschaftern offenbart, dass die Einnahmen aus der Container-Vermietung „bei Weitem“ nicht ausreichen, um die Ansprüche der Anleger decken zu können. Es droht den Gesellschaftern somit nicht nur der Totalverlust ihrer Einlage, sondern auch die Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter.

Die Gesellschaft verfügt über lediglich 618.000 Container. Im Besitz der Gesellschaft sollten sich jedoch rund 1,6 Mio. Container befinden. Es drängt sich der Verdacht des Betruges auf, weshalb auch die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen aufgenommen hat.

Viele der Anleger haben ihr mühsam gespartes Geld in diese Kapitalanlage investiert in der Hoffnung, im Alter davon zu profitieren. Unsere Mandanten haben uns berichtet, dass Ihnen diese Kapitalanlage als sichere Investition angedient wurde.

Für Anleger, denen diese Kapitalanlage durch eine Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen vermittelt worden ist, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist der Berater der Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmens verpflichtet, den Kunden über alle für seine Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vollständig und richtig aufzuklären. 

Dies ist nach Rücksprache mit geschädigten Anlegern in vielen Fällen nicht erfolgt.

Ebenso muss das beratende Kreditinstitut über die sogenannten Rückvergütungen ungefragt aufklären, welche sie für die Vermittlung der Beteiligung hinter dem Rücken des Kunden erhalten hat. Erfolgt keine oder eine unzutreffende Aufklärung, macht sich das Kreditinstitut schadensersatzpflichtig.

Wir empfehlen geschädigten Anlegern, ihren Fall durch Herrn Dr. Rädecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Steuerrecht auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur Jan Rädecke LL.M.

Beiträge zum Thema