P&R-Container-Direktinvestments: Stellungnahme zur Pressemitteilung von Jaffé vom 17. Mai 2018

  • 2 Minuten Lesezeit

Insolvenzverfahren

Die vorläufigen Insolvenzverwalter hatten schon in ihrer ersten Pressemitteilung erkennen lassen, dass bei P&R einiges falsch gelaufen ist. Insbesondere sprachen sie schon damals davon, dass Container verkauft worden waren, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen.

In einer weiteren Pressemitteilung vom 17. Mai 2018 zeichnen die Insolvenzverwalter nun ein noch viel düstereres Bild. Von den vier insolventen P&R-Verwaltungsgesellschaften seien ca. 1,6 Mio. Container an Anleger verkauft worden. Die Bestandsaufnahme ergab jedoch nur eine Containerflotte von 0,6 Mio. Es fehlen also 1 Mio. Container. Schon in 2010 habe die Differenz zwischen den verkauften und den vorhandenen Containern bereits rund 0,6 Mio. betragen. Das sind schlimme Nachrichten für die Anleger. 

Derzeit ist nicht klar, welche Anleger einen Container haben und welche nicht. Unklar ist auch, wer überhaupt mal einen Container zu Eigentum erworben hat und wer nicht. Insoweit können bisher nur die Eigentumszertifikate Aufschluss geben, die man von den Gesellschaften anfordern konnte. Wenn Sie von uns vertreten werden möchten oder sich zunächst einmal unverbindlich bei uns registrieren lassen möchten, schicken Sie uns daher gern ein evtl. Eigentumszertifikat in Kopie zu.

Die Insolvenzverwalter haben weiter darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.

Schadenersatzansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens

Wir prüfen derzeit mögliche Schadenersatzansprüche gegen Beteiligte. Da offensichtlich nicht alle Anleger überhaupt Container wirksam übereignet bekommen haben und zudem bereits an Anleger übereignete Container wohl ohne deren Wissen und Zustimmung veräußert worden sind, werden Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche der P&R-Gesellschaften Bedeutung erlangen. In Betracht kommen hier sicherlich in erster Linie Herr Heinz Roth und die Erben nach Werner Feldkamp. 

Darüber hinaus prüfen wir, ob auch der BaFin Versäumnisse vorzuwerfen sind. Einige Prospektstellen hätten bei der BaFin zumindest ernste Fragen aufwerfen müssen. Es ist rechtlich allerdings sehr schwierig, Schadenersatzansprüche gegen die BaFin durchzusetzen. Evtl. kann sich aus europarechtlichen Vorschriften aber ein Hebel ergeben, um die BaFin jedenfalls bei krassen Fehlleistungen auch juristisch zur Rechenschaft zu ziehen.

Lesen Sie auch unsere aktuellen Infos auf https://ssma.de/de/pr-container-schirp-partner-und-aktionsbund-aktiver-anlegerschutz-e-v-buendeln-gemeinsam-die-anlegerinteressen/.

Dr. Wolfgang Schirp 

Rechtsanwalt 

(FA f. Bank- u. Kapitalmarktrecht) 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp

Beiträge zum Thema