P&R Container-Insolvenz: Hohe Verluste zu erwarten – was können Anleger tun – Anwälte geben Tipps

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Durch die Insolvenz des Container-Finanzierers P & R müssen über 50.000 Anleger hohe Verluste fürchten, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.

Umso wichtiger ist es für die Anleger, rechtlichen Rat einzuholen und alle ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Über einen großen Teil der Firmengruppe wurde am 19. März 2018 beim AG München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (z. B. Az. 1542 IN 726/18).

Die Anleger sollten dabei direkt in die Container investieren und Eigentümer werden.

Ob die Insolvenz nur auf die Krise im Schifffahrtsmarkt zurückzuführen ist oder noch andere Gründe hat, bleibt abzuwarten.

Anleger sollten auf jeden Fall ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahren, und ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, sobald dies möglich sein wird.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner wird sich für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses starkmachen, um die Rechte der Anleger ausreichend zu wahren.

Außerdem sollten Anleger eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen, z. B. gegen den jeweiligen Vermittler der Anlage.

Ein Anlageberater oder -vermittler schuldet immer eine anlege- und objektgerechte Beratung, sofern die Beratung nicht dergestalt war, schuldet der Anlageberater/-vermittler dem Anleger Schadensersatz.

Sofern eine Bank dem Anleger die Anlage vermittelt hat, schuldet diese auch noch eine Aufklärung über die von ihr erhaltenen Provisionen, sog. „Kick-backs“. Sofern die Bank hierauf nicht aufgeklärt hat, könnte sie sich auch deswegen gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig machen.

Anleger haben also zahlreiche Möglichkeiten, um ihren Schaden zu begrenzen oder ersetzt zu bekommen.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg ist seit dem Jahr 2002, und somit seit über 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und berät sie gerne.



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