P&R Insolvenz – Hoffnungsschimmer für Anleger?

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Containergeschäft soll fortgeführt werden, um Mieteinnahmen zu generieren – Aussonderungsrechte nur schwer durchzusetzen

München, 20.04.2018 – Die Insolvenz von drei P&R-Gesellschaften trifft ca. 50.000 Anleger bis ins Mark. Rund 3,5 Milliarden Euro Anlegergelder sind seit den Insolvenzanträgen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH gefährdet. 

Einen guten Monat nachdem die Insolvenzanträge gestellt wurden, meldeten sich die vorläufigen Insolvenzverwalter zu Wort. Dabei hatten sie halbwegs positive Nachrichten für die Anleger. Es werde alles versucht, das Container-Geschäft fortzuführen, um weiterhin Mieteinnahmen zu erzielen. Ein Totalverlust des investierten Geldes sei daher unwahrscheinlich. Auch die Gefahr von Nachschusspflichten, z. B. für Standgebühren der Container, ist nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Jaffé gegenüber dem Handelsblatt eher gering. Das liege daran, dass nur wenige Anleger ein Eigentumszertifikat beantragt hätten. Das heißt, die Container lassen sich einem bestimmten Anleger kaum zuordnen. 

Die Kehrseite der Medaille erklärt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner der Kanzlei CLLB aus München: „Das zeigt aber auch deutlich, wie kompliziert es werden wird, etwaige Aussonderungsrechte durchzusetzen. Die Container werden damit zum überwiegenden Teil wohl in die Insolvenzmasse einfließen.“

Im Interview mit dem Handelsblatt äußerte sich der vorläufige Insolvenzverwalter Jaffé auch zu der nicht insolventen P&R Transport-Container GmbH. Seit 2017 haben Anleger knapp 400 Millionen Euro bei dieser Gesellschaft investiert – und die Gesellschaft hat offene Forderungen gegenüber ihren Schwestergesellschaften. Inwieweit sie dennoch ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachkommen und die Mietzahlungen Ende Mai pünktlich leisten kann, wird sich zeigen müssen.

Rechtsanwalt Braun: „Wir können aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren kaum aktiv werden, daher sollten Anleger, die berechtigte Schadensersatzansprüche haben, diese zeitnah angehen. Die Münchner Anlegerkanzlei CLLB steht dazu zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung. Braun: „Viele Anleger wurden über das Totalverlustrisiko und darüber, dass die Erträge unter Umständen aus der Einwerbung neuer Anlegergelder und nicht aus der Drittvermietung kommen, nicht aufgeklärt. Vermittler haben noch im März 2018 ihre Kunden in absoluter Sorglosigkeit gehalten, um weitere Verträge verkaufen zu können. Spätestens seit Herbst 2017 muss jedem Insider bewusst gewesen sein, dass hier ‚faule Eier‘ angeboten wurden.“ Schlimmer noch: P&R musste das Produkt vom Markt nehmen, um die Vermittler von weiteren Verkäufen abzuhalten.

Heißt: Wer die Möglichkeit hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sollte mit Maßnahmen zur Schadensminimierung nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten. 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB



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