P&R-Kaufangebot: 14 % der Insolvenzforderung und Freistellung von möglichen Rückforderungen

  • 3 Minuten Lesezeit

Ein Finanzinvestor unterbreitet den geschädigten P&R-Anlegern aktuell das Angebot, ihre Insolvenzansprüche zu kaufen und sie von eventuellen Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwalter freizustellen. Damit ergibt sich für die von der Insolvenz betroffenen Anleger jetzt erstmals die Chance, sofort Geld zu erhalten und aus den Insolvenzverfahren auszusteigen.

Das Kaufangebot für die P&R-Beteiligungen setzt sich aus zwei Elementen zusammen:

  • der sofortigen Barzahlung in Höhe von 14 % der Insolvenzforderung, die die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé/Dr. Heinke in den „Vereinbarungen betreffend die Feststellung einer Insolvenzforderung“ (Vergleichsvereinbarungen) ermittelt haben

und

  • der Freistellung von etwaigen Rückforderungsansprüchen, die die Insolvenzverwalter wegen der in der Vergangenheit bereits ausgezahlten Mieten bei den von der Insolvenz betroffenen Verträgen gegen die Anleger richten könnten

Was macht das P&R-Kaufangebot interessant?

Für Anleger, die das Kaufangebot annehmen, eröffnet sich damit die Möglichkeit, sofort aus dem Insolvenzverfahren auszusteigen und direkt Geld zu erhalten. Darüber hinaus können die Anleger für die insolvenzbeschlagenen Verträge die Rückforderungsansprüche abschütteln, die die Insolvenzverwalter derzeit prüfen.

Das Angebot ist daher vor allem für Anleger, die eine schnelle Zahlung bevorzugen oder sogar darauf angewiesen sind, durchaus attraktiv. Im Gegenzug verzichten sie aber auch auf möglicherweise höher ausfallende Erlöse, die vielleicht in den nächsten Jahren im Verlaufe des Insolvenzverfahrens erzielt werden können. Selbstverständlich ist auch denkbar, dass sich die Quote als geringer herausstellen wird als derzeit prognostiziert.

Genau hierin begründet sich das Interesse des Käufers der Forderungen: Der Investor spekuliert darauf, dass im Laufe des Insolvenzverfahrens eine Quote erzielt werden kann, die oberhalb der 14 % liegt, die er jetzt den P&R-Anlegern anbietet. Wenn diese Annahme zutrifft, wird der Investor am Ende einen Gewinn machen. Allerdings verfügt er, anders als viele Privatanleger, über erheblich mehr Geld und Zeit.

Ob das Kaufangebot sinnvoll ist oder nicht, muss jeder betroffene P&R-Anleger für sich selbst entscheiden, da es letztlich mit höchst individuellen Lebenssituationen zusammenhängt. Auf jeden Fall stellt das P&R-Kaufangebot eine bedenkenswerte Alternative zur weiteren Teilnahme am Insolvenzverfahren dar.

Abtretungsverbot der P&R-Verträge ist unwirksam

Die P&R-Verträge enthalten ein Abtretungsverbot, wonach Ansprüche aus dem Kauf- und Verwaltungsvertrag mit den P&R Gesellschaften nicht abgetreten werden können.

Aus Sicht des Finanzinvestors ist das Abtretungsverbot unwirksam. Zum einen ist bereits fraglich, ob diese Klausel überhaupt für den hiesigen Fall anwendbar ist. Die Anleger haben Schadensersatzansprüche angemeldet und treten diese ab. Der Erfüllungsanspruch – auf den sich das Abtretungsverbot bezieht – besteht ohnehin nicht mehr, da der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages abgelehnt hat und nunmehr Schadenersatzansprüche angemeldet worden sind.

Auch in dem mit dem Insolvenzverwalter Jaffé geschlossenen Vergleichsvereinbarungen findet sich keine Klausel, die dem Abtretungsverbot der originären Kaufverträge entspricht. Damit ist zusätzlich fraglich, ob das Abtretungsverbot überhaupt in den Vergleichsvereinbarungen fortwirken würde.

Darüber hinaus spricht viel dafür, dass das Abtretungsverbot – unabhängig von deren Anwendbarkeit – als Allgemeine Geschäftsbedingung den Kunden unangemessen benachteiligt und auch aus diesem Grund unwirksam ist.

Den Anleger muss dies nicht interessieren, da das Risiko der Wirksamkeit der Abtretung bei dem Investor liegt. Der Vertrag mit dem Finanzinvestor ist so strukturiert, dass er auch im Fall des Abtretungsverbots funktioniert und der Kaufpreis in jedem Fall gezahlt wird.

Schirp & Partner unterbreitet Kaufangebote des Investors und betreut Verkaufsabwicklung

Alle Anleger der insolventen P&R-Firmen, die sich für das Angebot interessieren, sind eingeladen, sich bei Schirp & Partner zu melden. Wir sind autorisiert, allen geschädigten P&R-Anlegern entsprechende Angebote des Investors zu unterbreiten.

Das Kaufangebot des Investors richtet sich an alle Anleger, also auch an diejenigen, die bereits anderweitig anwaltlich vertreten werden. Ihre bisherige anwaltliche Vertretung kann und soll bestehen bleiben.

Bei Interesse unterbreitet Ihnen Schirp & Partner kostenfrei ein für Sie unverbindliches Kaufangebot, das Sie in Ruhe prüfen können. Die Kosten für die Unterbreitung und Abwicklung des Kauf- und Übertragungsvertrages werden vom Käufer übernommen.

Bitte informieren Sie sich unter https://ssma.de/de/pr-kaufangebot/, telefonisch oder per E-Mail.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen Dr. Wolfgang Schirp und Dr. Susanne Schmidt-Morsbach selbstverständlich gerne zur Verfügung.

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp

Beiträge zum Thema