Premium Safe Ltd.: Ansprüche der Anleger drohen Ende 2019 zu verjähren

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Anleger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Premium Safe Limited noch bis zum 31. Dezember 2019 beim Insolvenzverwalter anmelden. Verzichten die Anleger weiterhin bis dahin auf eine Forderungsanmeldung, dann werden sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen.

Den meisten Anlegern war bis vor wenigen Monaten nicht einmal bekannt, dass die Premium Safe Ltd. insolvent ist. Viele Anleger haben von der Pleite und damit dem Verlust ihrer Kapitalanlage erst durch die Anfechtungsschreiben des Insolvenzverwalters oder der mit der Beitreibung beauftragten Kanzlei erfahren. 

Insolvenzforderungen können nachträglich angemeldet werden

Eigentlich ist die Frist zur Forderungsanmeldung bereits am 28. Juni 2016 abgelaufen. Dennoch können nachträglich Forderungen geltend gemacht werden. Es wird lediglich eine Nachmeldegebühr von 20 Euro an das Gericht fällig. Die nachträgliche Anmeldung zur Insolvenztabelle hat auf die Quote der Gläubiger keinen Einfluss. Der vertraglich vereinbarte Nachrang steht der Anmeldung im Insolvenzverfahren nicht entgegen.

Daniel Uckerman (Direktor der Premium Safe Limited) wurde zwischenzeitlich wegen des Betreibens eines Schneeballsystems strafrechtlich verurteilt. Eben diese strafrechtliche Verurteilung wird den geschädigten Anlegern sowohl im Rahmen der Anmeldung als auch im Rahmen der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren helfen, da deliktische Ansprüche keine nachrangigen, sondern einfache Forderungen sind. Nachrangige Forderungen werden erst dann befriedigt, wenn zuvor alle anderen Forderungen beglichen wurden.

Deliktische Forderungen müssen Formalien standhalten

Gleichwohl sind derartige Forderungen nicht so leicht rechtssicher anzumelden. So bedarf es einer juristischen Begründung für den Wegfall des Nachrangs. Fehlen darüber hinaus noch diverse Formalien kann der Insolvenzverwalter die Anmeldung bestreiten. Der Anleger muss dann über einen Rechtsstreit seine Forderung einklagen.

Ansprüche jetzt sichern 

Die rund 3200 betroffenen Anleger der Premium Safe Limited sowie der Premiumsafe Limited & Co. Verwaltung KG sollten, sofern sie ihre Forderungen nicht vollständig abschreiben wollen, schnellstmöglich ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren sichern. Ansonsten droht ihnen der Totalausfall.

In Nachrangdarlehen („Hybridanleihen“), „Genussrechte der Serie A“, „Genussrechte Premium Vario“, „Genussrechte Premium Giro“ und „Genussrechte Bildung und Wissen“ konnten die Anleger investieren und haben so rund 43 Millionen Euro der inzwischen insolventen Gesellschaft überlassen.

Über Buchalik Brömmekamp

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach ausgezeichnet, so u. a. vom Focus zur Top-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gerne mit uns per E-Mail, per Telefon oder postalisch in Verbindung.

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