PREOS: Anleihe restrukturiert! Klagen möglich? Anwaltsinfo

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Der Büroimmobilienkonzern PREOS hatte seine Anleiherestrukturierung durchgesetzt, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Die Anleihegläubiger der 7,5 % PREOS_Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A254NA6) hatten laut PREOS mittels Abstimmung allen erforderlichen Tagesordnungspunkten zugestimmt.


Die Mindestquote von 75 % soll erreicht worden sein. 

So sollen unter anderem der Wandlungspreis auf 4,50 € herab gesetzt werden, die Verzinsung es PREOS-Wandlers soll mit Ablauf des 8. Dezember 2022 beendet werden.


Anleihe-Gläubiger, die mit der Gläubigerabstimmung/Restrukturierung nicht zufrieden sind, können ihre Rechte prüfen, z.B. die Erhebung einer Anfechtungsklage gem. § 20 Abs. 3 SchVG 2009, die unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt und für die enge Fristen zu beachten sind.


Weiterhin könnten Anleihe-Investoren z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung (im engeren und weiteren Sinne) prüfen. Dabei sollten Anleiheinvestoren immer eine möglicherweise eintretende Verjährung prüfen, die z.B. bereits nach deutschem Recht gemäß §§ 195, 199 BGB (3 Jahre zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von Schaden und Schädiger) zum Jahresende 2023 eintreten könnte, sofern noch keine Verjährung eingetreten sein sollte, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Auch andere Ansprüche gegen Verantwortliche könnten geprüft werden.

Fazit: Investoren bei PREOS sind nicht schutzlos gestellt, sondern können gerne ihre Rechte prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und hierbei schon tausende Anleihe-Anleger erfolgreich vertreten hatten (z.B. WBG-Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, getgoods.de AG, Wirecard, usw.) und schon seit dem Jahr 2009 diverse Anfechtungsklagen durchgeführt hatten.



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