Produktvergleich: was ist rechtlich zulässig und wofür droht eine teure Abmahnung?

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie bieten ein Produkt oder eine Dienstleistung an, von der Sie glauben, dass sie deutlich besser ist als die der Konkurrenz?


Sie möchten einen Vergleich veröffentlichen, in dem Sie objektive Kriterien wie Inhaltsstoffe, Funktion, Gewicht, Preis etc. gegenüberstellen und so zeigen, dass Ihr Produkt den Vorzug verdient?


Sie wollen dazu ein Social Media Video erstellen, einen Blogbeitrag veröffentlichen oder eine Werbeanzeige schalten und fragen sich nun, ob ein solcher Vergleich rechtlich zulässig ist?


Damit ein solcher Produktvergleich abmahnsicher ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  1. Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung
  2. objektiver Bezug auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis der Produkte
  3. keine Verwechslungsgefahr
  4. keine Rufausnutzung oder Rufbeeinträchtigung
  5. Keine Herabsetzung oder Verunglimpfung des Mitbewerbers oder seiner Produkte
  6. Keine Imitation oder Nachahmung


Ob und inwieweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden.


Was droht bei vergleichender Werbung, die gegen einen dieser Punkte verstößt?

Eine anwaltliche Abmahnung durch den Wettbewerber. In dieser Abmahnung kann er Sie auffordern, die Werbung zu unterlassen bzw. zu löschen und unter Umständen Schadensersatz und die Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten verlangen.


Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Ihre vergleichende Werbung abmahnsicher ist, vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Roth

Beiträge zum Thema