Prokon - Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren

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Der Insolvenzverwalter von Prokon hat angekündigt, Mitte Juli die Formulare für die Forderungsanmeldung an die Gläubiger zu verschicken. Auch die Anleger werden von dem Insolvenzverwalter angeschrieben. Bei der Anmeldung der Forderungen ist für die Prokon-Anleger jedoch Vorsicht geboten. Im Rahmen der Forderungsanmeldung sind nämlich Angaben zum Grund der Forderungsanmeldung zu machen. Zudem müssen zusammen mit der Forderungsanmeldung entsprechende Nachweise für die angegebene Begründung beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

Nachrang der Anlegerforderungen?

Die Begründung der Forderungen der Prokon in der Anmeldung beim Insolvenzverwalter ist von besonderer Bedeutung. Von der Begründung kann abhängen, ob und in welcher Höhe die Prokon-Anleger im Insolvenzverfahren Zahlungen erhalten. Der Grund dafür liegt in den Genussrechtsbedingungen, die Prokon mit den Anlegern vereinbart hat. Diese sehen einen Nachrang der Forderungen der Genussrechteinhaber, also der Anleger, vor. Die Frage, ob die Forderungen der Prokon-Anleger nachrangig sind, ist jedoch bisher nicht abschließend geklärt. Zwar hat der Insolvenzverwalter zunächst die Auffassung vertreten, die Nachrangklausel sei unwirksam. Ob diese Auffassung insbesondere von den übrigen Gläubigern gerichtlich angefochten wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Mögliche Risiken bei der Forderungsanmeldung

Prokon-Anleger, die ihre Forderungen anmelden und als Grund die erworbenen Genussrechte angeben, laufen Gefahr, dass ihre Forderungen später vom Insolvenzverwalter als nachrangig angesehen werden müssen, wenn die Nachrangklausel von einem Gericht als wirksam angesehen werden sollte. Das hätte zur Folge, dass diese Prokon-Anleger entweder gar keine oder allenfalls sehr geringe Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren erhalten. Um Nachteile bei Forderungsanmeldung zu vermeiden, sollten Anleger ihre Forderung von einem mit dem Fall Prokon vertrauten Anwalt anmelden oder zumindest die Forderungsanmeldung von einem solchen Anwalt prüfen lassen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Gerne beraten wir auch Sie bezüglich der Anmeldung Ihrer Forderung und zu allen weiteren Fragen rund um den Fall Prokon.

Rechtsanwalt Simon Bender

ARES Rechtsanwälte GbR



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