Prosavus: Klagen des Insolvenzverwalters zu erwarten! Was sollten Anleger tun? Anwälte informieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Insolvenzverwalter von Prosavus, Frank-Rüdiger Scheffler, hatte vor Kurzen an die Anleger eine „Stellungnahme und letzte Mahnung“ versandt.

Anleger, die hieraus nicht reagieren und keine Zahlungen leisten, müssen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB leider damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter demnächst Klage auf Rückzahlung gegen sie einreicht, auch, weil zum Jahresende Verjährung eintreten könnte und der Insolvenzverwalter somit zur Klage gezwungen sein könnte, um keine Verjährung zu riskieren.

Allerdings ist bereits fraglich, ob diese geleisteten Ausschüttungen, wie der Insolvenzverwalter argumentiert, anfechtbar sein sollen und gemäß § 143 InsO der Insolvenzmasse zurückzugewähren sind, und den Anlegern als Leistungsempfängern kein Anspruch auf die an diese geleisteten Ausschüttungen zugestanden hat.

Außerdem sollten Anleger prüfen, ob sie die Ausschüttungen wirklich vollständig erhalten haben, oder sie nicht z. B. Kapitalertragssteuer bezahlt haben, die eventuell von der Forderung abzuziehen sein könnte, was im Einzelfall geprüft werden muss.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ist somit nicht sicher, ob der Insolvenzverwalter mit diesen Klagen durchdringen würde, allerdings auch nicht völlig ausgeschlossen.

Sollte der Insolvenzverwalter mit seiner Klage Erfolg haben, so müssten die Anleger nicht nur die bisher geltend gemachten Beträge zgl. Zinsen, die sich summieren, bezahlen, sondern auch noch die Kosten für den Gegenanwalt.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollte die Forderung des Insolvenzverwalters jedenfalls intensiv überprüft werden und auch, ob nicht z. B. der Einwand der Entreicherung geltend gemacht werden könnte, z. B. bei Ausgaben, die ohne die Ausschüttungen nicht gemacht worden wären wie Hochzeit, Urlaubsreise, etc., was immer im Einzelfall geprüft werden muss, oder ob nicht z. B. ein „Härtefall“ vorliegen könnte.

Anleger sollen auch darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen, wie die Erfahrung aus hunderten von betreuten Insolvenzfällen bei Dr. Späth & Partner zeigt, eine vergleichsweise Einigung mit einem Insolvenzverwalter möglich ist, was auch immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Dr. Späth & Partner empfehlen daher Anlegern, umgehend fachanwaltlichen Rat gegen die Rückforderung einzuholen, um fristgerecht reagieren zu können.

Aufgrund der kurz gesetzten Frist sollen Anleger jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Eile geboten ist.

Betroffene Prosavus-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema