Provida - Geschwindigkeitsmessung durch nachfahrendes Polizeifahrzeug

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Statt den bekannten "Starenkästen", Blitzersäulen oder Laserpistolen können Polizeifahrzeuge mit eingebautem Geschwindigkeitsmessgerät auch mittels Nachfahren erhöhte Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer feststellen. 

Meist werden die betroffenen Verkehrsteilnehmer direkt im Anschluss an die Messung angehalten und über die Geschwindigkeitsübertretung belehrt. 

Tipp: Verweigern Sie bereits an dieser Stelle sowohl die Aussage als auch eine Unterschrift auf dem Anhörungsbogen. 

Spätestens wenn die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot droht sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. 

Grund hierfür ist, dass die Messverfahren mittels Nachfahren häufig fehlerhaft sind. 

Die Messbeamten müssen hier viel beachten, unter anderem möglichst gleichbleibenden Abstand zum gemessenen Fahrzeug, je nach gefahrener Geschwindigkeit eine bestimmte Messstrecke. 

Ist das Messgerät statt an einem PKW auf einem Motorrad angebracht, sind die Voraussetzungen sogar noch höher. Befindet sich das Polizeimotorrad während der laufenden Messung aufgrund von kurvigen Straßenverhältnissen in Schräglage, ist die Messung oft nicht verwertbar. 

Zahlen Sie daher Bußgeldbescheide die auf einer Messung mit dem Provida Messsystem beruhen nicht vorschnell! 

Beauftragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Prüfung des Bußgeldbescheides. Neben der klassischen Akteneinsicht ist dann auch eine Einsicht in das Messvideo möglich. Bestehen Anhaltspunkte für Messfehler lohnt sich oftmals die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. 

Sie möchten Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen? Nehmen Sie gerne telefonisch über 08281/909 169-4 oder über die Nachrichtenfunktion von Anwalt.de Kontakt zu mir auf. 

Foto(s): Bianca Biernacik

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