RA Daniel Sebastian – Abmahnung – The Dome Summer 2013 – Urheberrecht–DigiRights Administration GmbH

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, aufgrund der angeblich unerlaubten Verwertung geschützter Werke ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise Tonaufnahmen im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Sachverhalt und Vorwurf:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian trägt vor, dass die DigiRights GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechtes sei, die folgenden Tonaufnahmen aus The Dome Summer 2013 im Internet in Filesharing-Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen:

„Yolanda Be Cool feat. Gurrumul – A Baru in New York“,

„Chris Malinchak – So Good to Me“,

„Armin VanBuuren feat. Trevor Guthrie – This is What it Feels Like“, 

„Mike Candy's feat. Evelyn & Tony T. – Everbody“,

„Martin Solveig & the Cataracs feat. Kyle – Hey Now“.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian behauptet, dass durch die Verbreitung der o. g. Werke im Internet auf sog. Tauschbörsen oder Filesharing-Systemen, der DigiRights GmbH erhebliche Schäden entstünden. Daher habe die DigiRights GmbH die Firma SKB UG mit der Überwachung der Filesharing-Systeme beauftragt. Diese soll Angebote überprüfen, die die Rechte der DigiRights GmbH verletzen und die IP-Adressen der Verletzer ermitteln.

Durch die ermittelten Daten der Firma SKB UG wurde in einem Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG vor dem LG Köln ein Beschluss erwirkt. Aufgrund dieses Beschlusses ist es der Deutschen Telekom AG gestattet, Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers zu erteilen. RA Sebastian trägt vor, dass aus der von der Telekom erteilten Auskunft hervorgeht, dass die IP-Adresse mit der die o. g. Werke öffentlich zugänglich gemachten wurden, dem Abgemahnten zuzuordnen sein.

Es spräche damit ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Abgemahnte als Anschlussinhaber die Werke zum Download zur Verfügung gestellt habe. Sofern er nicht das Gegenteil beweise, müsse der Abgemahnte als Täter für die Verletzung der Rechte der DigiRights GmbH aus § 19a UrhG haften.

Dem Abgemahnten wird also vorgeworfen die o. g. Werke zum Download angeboten zu haben.

Angeblich bestehende Ansprüche:

RA Daniel Sebastian führt mehrere angeblich bestehende Ansprüche der DigiRights GmbH gegen den Abgemahnten auf. Es wird vom Abgemahnten zum einen die Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung gefordert. Es wird auch die Zahlung von Aufwendungsersatz verlangt, sofern der Abgemahnte die o. g. Werke zum Download angeboten hat. Der Aufwendungsersatzanspruch besteht aus den Anwaltsgebühren i. H. v. 1.300,00 €. Und den Kosten für das Auskunftsverfahren von mehr als 460,00 €.

Außergerichtliche Einigung:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian trägt vor, dass die DigiRights GmbH dem Abgemahnten gegen eine Zahlung von 1.250,00 € eine außergerichtliche Einigung anbietet.

Einzuklagende Kosten:

RA Sebastian droht dem Abgemahnten, dass bei nicht Eingehung der außergerichtlichen Einigung, er die Ansprüche der DigiRights GmbH gerichtlich geltend machen wird. Dadurch könnte die DigiRights GmbH Aufwendungsersatz für die Anwaltskosten i. H. v. 984,80 € und Schadensersatz i. H. v. 1.500,00 € einklagen. Also insgesamt eine Summe von 2.484,80 €.

Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke erhalten haben, sollten Sie zunächst tief durchatmen. Sie sollten die Abmahnung erst nehmen und sich umgehend mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Oftmals sind die in Abmahnungen geforderten Summen zu hoch angesetzt, sodass ein erfahrener Anwalt einen Handlungsspielraum für Sie nutzen kann. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sind zudem häufig aus der Perspektive des Abmahners geschrieben, sodass ein kompetenter Anwalt die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für Sie anstreben kann.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. Unsere Rechtsanwälte sind sehr erfahren und können dadurch die optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Hierzu können Sie uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren.


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