RA Levent Göktekin mahnt i.A.v. der W&S Handelsgesellschaft aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung ab

  • 3 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin mahnt im Auftrag der Firma W&S Handelsgesellschaft mbH, Holzhauser Str. 153, 13509 Berlin, vertreten durch Eric Winkler, wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. 

Sachverhalt

Die Firma W&S verkauft über die Internetplattform „eBay“ und über den Onlineshop „futononline.de“ Möbel und Bettwaren. Rechtsanwalt Göktekin trägt vor, dass der Abgemahnte auch Bettwäsche über „eBay“ verkauft und sich damit in einem Wettbewerbsverhältnis mit der W&S Handelsgesellschaft mbH befindet. Ferner soll laut Anwalt Göktekin der Verkauf der Bettwäsche durch den Abgemahnten auf eBay als privater Anbieter erfolgen. Jedoch sei der Abgemahnte aufgrund seiner Verkäuferaktivität hinsichtlich der Menge, Anzahl und Sorte als gewerblicher Anbieter zu einzuordnen.

Vorwürfe

Rechtsanwalt Göktekin wirft dem Abgemahnten folgende Verstöße vor:

  1. Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung
    Dem Abgemahnten wird vorgeworfen keine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in seinen Verkaufsanzeigen zu verwenden. Jedoch sei nach § 312d Abs.1 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB der Unternehmer dazu verpflichtet den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren. Der Abgemahnte soll diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen sein, wodurch er sich angeblich einen abmahnungsfähigen Vorteil verschafft hat.

  2. Fehlende Anbieterbezeichnung
    Rechtsanwalt Göktekin wirft dem Abgemahnten auch vor, aufgrund fehlender Anbieterbezeichnung dem Käufer nicht mitzuteilen, mit wem der Vertrag zustande kommt. Nach §5 Abs.1 TMG bestehe für Betreiber von geschäftsmäßigen Internetseiten die Pflicht ein ausreichendes Impressum zu erstellen, dass ohne Zwischenschritte abrufbar sein müsste. Anwalt Göktekin wirft dem Abgemahnten vor, dass eine Anbieterbezeichnung bzw. ein Impressum der Anzeige des Abgemahnten nicht zu entnehmen sei. Ferner trägt die Gegenseite vor, dass aufgrund dieser angeblich unterlassenen Informationen ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach §§3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vorläge.

Forderungen

Gegen den Abgemahnten liegen mehrere Forderungen vor.

Es wird gem. § 9 UWG Schadensersatz gefordert. Hierunter fallen auch die Rechtsanwaltskosten für Rechtsanwalt Göktekin. Nach den Grundsätzen der GoA sowie nach §12 Abs. 1 UWG wird vom Abgemahnten gefordert die Rechtsanwaltskosten i. H. v. 865,00 € zu übernehmen. Diese Summe ergibt sich aus einem Streitwert i. H. v. 15.000,00 €.

Ferner wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die gerügten Verstöße einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch diese verpflichtet sich der Abgemahnte bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, welche von der W&S Handelsgesellschaft mbH nach Billigkeit festzusetzen ist und ggf. gerichtlich geprüft wird.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Göktekin erhalten haben sollten Sie zügig handeln. Das Nichtreagieren auf eine Abmahnung kann z. B. die Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen Sie zur Folge haben. Diese wiederum könnte die Zahlung erheblicher Kosten für Sie bedeuten. Daher ist es wichtig, dass Sie einen erfahrenen Anwalt einschalten, dieser kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung für Sie anstreben. Häufig ist es so, dass die Streitwerte hoch gesetzt sind, sodass ein erfahrener Anwalt einen Spielraum für Sie nutzen kann.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten aufgrund von Abmahnungen im Wettbewerbs-, Urheber-, und Markenrecht. Unsere Anwälte sind erfahren im Umgang mit Abmahnungen und der Abgabe von modifizierten Unterlassungserklärungen. Gerne sehen sich unsere fachkundigen Anwälte Ihren Fall in einem unverbindlichen Gespräch näher an. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne per Telefon oder E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema