RAe Pietruck mahnt i.A.v. Erdmann wegen Weitergabe eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes ab

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Welcher Sachverhalt liegt der Abmahnung zugrunde?

In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Musikwerk des Michael Erdmann weitergegeben und sich dabei als Urheber dieses Musikwerkes ausgegeben zu haben. Michael Erdmann ist Inhaber der Produktionsfirma exclusive freestyle, die der weltweit führende Produzent von Kürmusik für Dressur-Reiter sein soll. Bei dem Musikstück handelt es sich um eine Kürmusik, die nach den individuellen Wünschen einer bekannten Reiterin und ihr Pferd produziert wurde. Dabei soll der Abgemahnte das Nutzungsrecht des Urhebers, das Recht der öffentlichen Weitergabe, das Vervielfältigungsrecht sowie das Verbreitungsrecht und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft verletzt haben. Michael Erdmann würden daher Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen.

Was wird gefordert?

Zunächst wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daneben verlangt die Kanzlei Pietruck die Auskunft über die verkauften Werke nebst Verkaufspreis sowie die Offenlegung der Daten der Käufer und der Vertragsabschlüsse. Darüber hinaus macht die Kanzlei einen Schadensersatzanspruch geltend, der nicht genau in der Abmahnung beziffert wird. 

Schließlich berechnet die Kanzlei noch einen Aufwendungsersatz i.H.v. 745,40 Euro für die entstandenen anwaltlichen Kosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 10.000 Euro.

Was können Sie beim Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung tun?

Wir empfehlen, Rechtsrat von einem Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts einzuholen. Abmahnungen im Urheberrecht sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Dennoch bietet es sich nicht an, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den sehr hohen Betrag schlichtweg zu zahlen. Hier bietet sich gerade für Experten, die stets mit der aktuellen Rechtsprechung betraut sind, meist ein erheblicher Verhandlungsspielraum.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung in diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs vorläufig einschätzen. 

Gerne können wir dann gemeinsam ein weiteres Vorgehen planen und für Sie das bestmögliche Ziel einer Verteidigung gegen eine Abmahnung verfolgen.

Hämmerling · Von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft


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