Razzia wegen Kinderpornographie in Baden-Württemberg | was tun bei Hausdurchsuchung? | Strafverteidiger

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Letzte Woche Dienstag durchsuchte die Polizei 25 Objekte zur Durchsuchung auf Kinderpornographie im Rahmen einer landesweiten Razzia.

Eine Vielzahl an Beweismaterial wurde bei den Durchsuchungen sichergestellt.

Die Ermittlungen laufen.


Mehrere Beschuldigte sollen noch vor Ort die Tat gestanden haben.


Kann ein Geständnis bei der Hausdurchsuchung für eine Verurteilung verwertet werden?

Ja. Auch wenn Sie aus der Überrumpelungssituation heraus, ohne groß darüber nachgedacht zu haben, dass Sie ein Schweigerecht haben, eine Straftat gestehen, kann dieses Geständnis grundsätzlich bzw. in der Regel verwertet und Sie aufgrund dieses Geständnisses verurteilt werden.

Der Knackpunkt ist, dass es unter Umständen sein kann, dass eine Tat im Endeffekt gar nicht nachgewiesen werden könnte, hätte es kein Geständnis gegeben. Es kann also sein, dass Sie sich selbst überführen. 

Dabei haben Beschuldigte einer Straftat ein umfassendes Schweigerecht zum Vorwurf. Sie sind gerade nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu überführen und den Beamten die Arbeit leichter zu machen, indem Sie umfassend gestehen. Unabhängig davon, ob Sie es waren oder nicht: Sie müssen die Tat nicht zugeben.


Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie

Es gibt Situationen, in denen ein Geständnis Teil einer effektiven Verteidigungsstrategie ist. Ein Geständnis sollte allerdings immer wohl überlegt sein, da die Konsequenzen weitreichend sind. Bevor Sie sich gegenüber den Beamten zum Tatvorwurf äußern, sollten Sie daher bestenfalls einen Anwalt für Strafrecht konsultieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und Ihre Situation, den Vorwurf, rechtlich analysieren sowie im Anschluss eine für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie erarbeiten. Teil dieser Verteidigungsstrategie kann ein Geständnis sein, es kann aber auch sein, dass es anderweitige erfolgsversprechende Verteidigungsansätze gibt.

Verbauen Sie sich diese Verteidigungsmöglichkeiten nicht durch ein voreiliges Geständnis.


Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?

Bewahren Sie bei einer Hausdurchsuchung also Ruhe und schweigen Sie zunächst zum Tatvorwurf. Geben Sie außerdem keine Passwörter heraus. Sie dürfen sich den Beamten zwar nicht widersetzen, müssen Ihnen aber nicht bei ihrer Arbeit (den Ermittlungen) helfen. 

Wenden Sie sich bestenfalls so zeitnah wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht. Dieser erklärt Ihnen das weitere Vorgehen, welches in Ihrem Fall am meisten Sinn macht.


Wie hoch ist die Strafe für Besitz von Kinderpornographie?

Für Besitz von Kinderpornographie droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Es ist also keine Geldstrafe mehr vorgesehen, nur Freiheitsstrafe.


Ist der Download von Kinderpornographie strafbar?

Ja. Sogar schon das reine Anschauen von Kinderpornographie kann strafbar sein, wenn dabei eine Speicherung im Cache- oder Arbeitsspeicher erfolgt.

Auch das Downloaden von Kinderpornographie kann demnach den Vorwurf strafbaren Besitzes von Kinderpornographie nach sich ziehen.

Wichtig: das bloße Verschieben in den Papierkorb beseitigt die Strafbarkeit nicht unbedingt.


Wenn Sie mit dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie konfrontiert sind, machen Sie also am besten zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch (das Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden!) und wenden Sie sich dann an einen Strafverteidiger.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Benjamin Grunst

Beiträge zum Thema