Rechte des Mieters und Vermieters bei Wegfall des Kündigungsgrundes nach Eigenbedarfskündigung

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Ein Eigentümer kann, wenn er begründeten Eigenbedarf an seiner Immobilie hat, das Mietverhältnis grundsätzlich wirksam kündigen. Was aber, wenn der Eigenbedarf nachträglich wegfällt? Muss der Eigentümer den Mieter dann in der Wohnung wohnen lassen? Darf ein wegen Eigenbedarfs gekündigter Mieter nach Wegfall des Eigenbedarfs wieder in seine Wohnung zurück?

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil vom 9.11.2005 (Aktenzeichen: VIII ZR 339/04), dass die Eigenbedarfskündigung nur dann nachträglich unwirksam wird, wenn der Eigenbedarf innerhalb der Kündigungsfrist wegfällt. Fällt der Eigenbedarf nach Ablauf der Kündigungsfrist weg, hat dies auf die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung keine Auswirkung. Der Mieter muss in einem solchen Fall – nachträglicher Wegfall nach Ende der Kündigungsfrist – aus der Wohnung ausziehen. Ein bereits ausgezogener Mieter kann wegen nachträglich entfallenen Eigenbedarfs nach Ablauf der Kündigungsfrist keinen Schadensersatz gegen den Eigentümer geltend machen.

Fachanwaltstipp Mieter: Es kann sich lohnen, darauf zu achten, ob der Eigenbedarf nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist weggefallen ist. Bei einer Eigenbedarfskündigung sollten Sie auch prüfen lassen, ob das Kündigungsschreiben formelle Mängel enthält oder ob ein Härtefall vorliegt, weswegen Sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

17.11.2011


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