Rechtsanwalt berät zum Kindergeld: Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn Kinder im EU-Ausland wohnen

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im April 2012 eine Entscheidung zum Kindergeldanspruch eines deutschen Staatsangehörigen gegen die Familienkasse getroffen, dessen beiden Kinder bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Österreich leben. Das Gericht hat dabei die VO (EWG) 1408/71 und VO (EWG) 574/12 herangezogen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kindesmutter hat die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Kindesvater, der das deutsche Kindergeld bezog, teilte der Familienkasse mit, dass seine getrennt lebende Ehefrau mit den Kindern nach Österreich gezogen und dort eine Beschäftigung aufgenommen habe. Daraufhin forderte die Familienkasse vom Kindesvater 50% des Kindergeldes für mehrere Jahre zurück.

In der ersten Instanz verurteilte das Finanzgericht den Vater zur Rückzahlung eines Teilbetrages des durch die Familienkasse geforderten Kindergeldes. Die Revision des Vaters war begründet. Der BFH hat das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Denn die Frage, ob der Kindesvater Anspruch auf volles Kindergeld oder nur Differenzkindergeld habe, hänge davon ab, in welchem Zeitraum die Kindesmutter in Österreich berufstätig und dort (oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat) sozialversichert war.    

Sollten Sie eine Beratung zum Thema Kindergeld und europäisches Recht oder Ihre Vertretung gegen die Familienkasse benötigen, stehe ich hierfür gern zur Verfügung. Sie erhalten unter Tel. 030 200 51 40 50 kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin in meiner Kanzlei in Berlin-Schöneberg.


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