Rechtsanwalt für Heilmittelwerbung: Welche Aussagen bezüglich einer Wirkung sind verboten?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wollen Sie ein Heilmittel bewerben?

In der Heilmittelwerbung sind einige strenge Kriterien zu beachten, damit die Werbung nicht als irreführend und damit wettbewerbswidrig erachtet wird. Hinsichtlich der Wirkung eines Mittels dürfen beispielsweise nur solche Aussagen benutzt werden, die wissenschaftlich nachgewiesen sind und die sich auf die konkret verwendete Wirkstoffkombination beziehen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat hierzu ausgeführt:

2. Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.08.2015, Az. I-2 U 11/15, entschieden, dass unzutreffende Wirkungsaussagen für ein Produkt einen Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Angaben darstellen. Zwar dürften an die wissenschaftliche Absicherung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, diese könne sich z.B. auch aus einer einzelnen Arbeit ergeben, soweit diese überzeugende Methoden und Feststellungen verwende. Jedoch müsse sich der Nachweis einer Wirkungsaussage auf die konkret verwendete Wirkstoffkombination beziehen und dürfe nicht lediglich Angaben aus verschiedenen Einzelquellen, die jeweils die Wirkung nur eines Inhaltsstoffes betreffen, enthalten.

3. Wurden Sie abgemahnt oder haben eine Klage erhalten?

Haben Sie wegen der Werbung für Heilmittel eine rechtsanwaltliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung / Klage erhalten? Rufen Sie uns an! Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind bundesweit tätig. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

4. Warum unsere Kanzlei?

Die irreführende oder aus anderen Gründen wettbewerbswidrige Werbung für Heilmittel kann von Mitbewerbern und/oder Verbraucherschutzvereinen oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Wettbewerbs- und Heilmittelrecht gehört wiederum in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir sichern auch Ihren Verkaufsauftritt im Internet (Onlineshop, eBay, Amazon etc.) für Heilmittel rechtlich ab oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auf unserer Kanzleihauptseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin

Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema