Rechtsanwaltskosten als steuermindernde außergewöhnliche Belastungen – ein Dauerbrenner

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In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob einem Steuerpflichtigen entstandene Rechtsanwaltskosten in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG steuermindernd erklärt werden können.

Diese Frage unterliegt seit Jahren einer sich fortwährend entwickelnden Rechtsprechung. Der Fiskus verfolgt, haushaltspolitisch grundsätzlich nachvollziehbar, das Ziel, die Abzugsfähigkeit zu versagen. Mit einer jüngeren Entscheidung aus Juli 2018 hat das Finanzgericht (Abk.: FG) Nürnberg (Urt. v. 25.07.2018 3 K 99/18) seine Sichtweise verkündet.

Der Fall

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Durch Erbstreitigkeiten sind ihnen in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt Rechtsanwaltskosten von rund 25.000 EUR entstanden. In den o. g. Jahren hatten die Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie die Ehefrau aus Land- und Forstwirtschaft.

Die Kläger beantragten vor dem FG, für das Veranlagungsjahr 2011 rd. 9.000 EUR und für 2012 rd. 16.000 EUR Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Das beklagte Finanzamt beantragte, die Klage abzuweisen.

Die Entscheidung

Das Finanzgericht hat die Klage mit einer beachtenswerten Begründung abgewiesen und führte aus:

  • Unter Berücksichtigung langjähriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seien in einem zivilrechtlichen Streit entstandene Rechtsanwaltskosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig, wenn existentiell wichtige Bereiche des Steuerpflichtigen berührt seien und ihm eine (finanzielle) Zwangslage drohe, die vor Gericht geklärt werden müsse, dies gelte jedenfalls ausdrücklich bis zum Jahr 2012.
  • Nach vorgenannten Maßstäben seien im entschiedenen Fall keine außergewöhnlichen Belastungen für die Kläger entstanden, denn es habe diesen nicht gedroht, ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Die Kläger hätten ausreichend andere Einkünfte zur Sicherung ihrer Existenz gehabt.

Handlungsempfehlung

Genaues Hinschauen lohnt sich. Sind Ihnen Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit einem Zivilprozess entstanden, prüfen Sie, ob dieser (potenziell) gravierende Auswirkungen auf Ihre Lebensgrundlage entfaltet hat.

Ist diese Frage zu bejahen, sollte ggf. ein im Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt oder Steuerberater konsultiert werden.


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