Rechtsmissbräuchliche AGG-Klagen

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Eine alte Bekanntschaft in neuem Gewand 

In der Welt der Arbeitsgerichtsverfahren zeichnet sich ein bekanntes Muster ab. Immer wieder kommt es zu massenhaften Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierung oder einer Flut von Entschädigungsforderungen. Es gibt aber auch Einzelne, die im Zentrum des Geschehens stehen. Dies erinnert an vergangene Zeiten, als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch in den Kinderschuhen steckte.


Sachverhalt

Diesmal ist es nicht der berühmt-berüchtigte "AGG-Hopper" aus München, sondern ein neuer Akteur, der mit ähnlichen Methoden agiert und vor Gericht auf eine kalte Schulter stößt. 

Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23) zeigt sich deutlich, wie ein junger Mann bundesweit gegen angebliche Geschlechterdiskriminierung in Stellenanzeigen vorgeht. Geboren im Jahr 1994, hat er eine Strategie entwickelt, um Entschädigungen nach dem AGG einzufordern. Er bewirbt sich gezielt auf Stellenanzeigen, die geschlechtsdiskriminierende Formulierungen enthalten, wie beispielsweise die Suche nach "einer Sekretärin" oder "einer Büromitarbeiterin". Bei den meisten Unternehmen wurde er jedoch abgelehnt. Daraufhin forderte er eine Entschädigung gem. § 15 AGG


Das Vorgehen vor Gericht: Eine klare Absage an Rechtsmissbrauch

Die Richter in Hamm haben ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Klägers erkannt, der offensichtlich darauf aus war, Entschädigungen zu erlangen. Sie wiesen die Klage wegen Rechtsmissbrauchs ab. Dieses Urteil könnte richtungsweisend sein. Ähnlich wie in früheren Fällen des "AGG-Hoppers" in München, der ebenfalls wegen Rechtsmissbrauchs scheiterte, wird hier ein entschiedenes Zeichen gegen Missbrauch gesetzt.

Die Vorgehensweise des Klägers war dabei stets ähnlich: fehlerhafte Bewerbungen, widersprüchliche Angaben zur Bereitschaft, den Arbeitsort zu wechseln, und gezielte Nachfragen nach geschlechtsneutralen Formulierungen in den Anzeigen. Das LAG Hamm bezeichnete sein Vorgehen als ein "Geschäftsmodell in zweiter Generation", das sich an erfolgreiche Entschädigungsverfahren anlehnte.

Allerdings markiert das Urteil des LAG Hamm nicht das Ende der Geschichte. Der täuschende Mann hat bereits Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) eingelegt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Währenddessen ist der "AGG-Hopper 2.0" in anderen Bundesländern teilweise erfolgreich, wie ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein zeigt, welches ihm eine Entschädigung zusprach.


Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass die Gerichte zunehmend sensibilisiert sind für möglichen Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem AGG. Während einzelne Kläger Entschädigungen fordern, kämpfen Unternehmen und die Justiz gegen eine Flut von Klagen an, die nicht immer auf tatsächlicher Diskriminierung beruhen.


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